Berlin, 30. Juli 2019. Die Europäische Bankenunion verstößt nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht gegen das Grundgesetz. Die Richter in Karlsruhe wiesen am Dienstag eine entsprechende Verfassungsbeschwerde der Kläger zurück. Am Nachmittag beschäftigt sich das Gericht dann mit dem Aufkauf von Staatsanleihen durch die EZB zwischen 2015 und 2018.

Dazu erklärt der Bundessprecher und EU-Abgeordnete Prof. Dr. Jörg Meuthen:

„Ungeachtet jeder rechtlichen Beurteilung werden sowohl durch die Bankenunion als auch durch den Aufkauf von Staatsanleihen durch die EZB völlig falsche Anreize gesetzt. Wirtschaftlich unvernünftiges Verhalten insbesondere, aber keineswegs nur südeuropäischer Banken, wird abgefedert, sprich belohnt, bezahlt wird es von den Sparern und den verantwortungsvoll wirtschaftenden kleineren Bankinstituten.

Die EZB betreibt ihre extrem lockere Geldpolitik zu Lasten der deutschen Sparer, die faktisch enteignet werden, und zu Lasten der vernünftig wirtschaftenden Sparkassen und Volksbanken, die hier in Kollektivhaftung genommen zu werden drohen. So soll das wacklige Kartenhaus des Euro-Währungssystems weiter vor dem Zusammenbruch geschützt werden. Dafür scheint den unverantwortlich handelnden geldpolitischen Entscheidungsträgern jedes noch so fragwürdige Mittel recht.“

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