Berlin, 10. Dezember 2019. In einer Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 19/15091) hat die AfD-Bundestagsfraktion der Bundesregierung einige Fragen über das geplante Insektenschutzgesetz gestellt.
Bundesvorstandsmitglied Stephan Protschka MdB äußert sich zu den Antworten der Bundesregierung wie folgt:
„Ich stelle fest, dass die Bundesregierung bei dem geplanten Insektenschutz ohne Folgenabschätzung zu arbeiten scheint, da ich keinerlei Informationen über den ungefähren Umfang der betroffenen landwirtschaftlichen Flächen erhalten konnte. Dabei ist das von enormer Bedeutung. Denn bei einem Anwendungsverbot von Herbiziden und Insektiziden würden diese Agrarflächen massiv an Wert verlieren. Der Ertragswert dieser Flächen wird stark sinken und in Folge natürlich auch der Verkehrswert. Ein Anwendungsverbot hätte also vor allem ökonomische Folgen und würde damit eklatant dem Nachhaltigkeitsprinzip widersprechen.
Falls die Folgenabschätzung des Deutschen Bauernverbands (DBV) zutrifft, dann stellt die Bundesregierung den Landwirten insgesamt nur 36 Euro pro Hektar für die Umsetzung des Insektenschutzgesetzes zur Verfügung. Am härtesten werden von dem Insektenschutzgesetz also wieder einmal die bäuerlichen Familienbetriebe betroffen sein, obwohl doch gerade diese Betriebe die besten Partner im Umwelt- und Naturschutz sind.
Ich fordere die Bundesregierung auf, ihre bauernfeindliche Politik zu beenden. Es wird keiner Biene und keinem Insekt helfen, wenn die kleinen und mittleren bäuerlichen Familienbetriebe zerstört werden. Statt die Landwirtschaft mit ständig neuen Auflagen und Verboten zu belasten, sollten stattdessen mehr Anreize für den kooperativen Natur- und Umweltschutz geschaffen werden.“