Berlin, 27. Februar 2020. Ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen ist laut Bundesverfassungsgericht verfassungsgemäß. Der Gesetzgeber darf muslimischen Rechtsreferendarinnen verbieten, bei ihrer Ausbildung im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen.
Begründet haben die Karlsruher Richter ihre Entscheidung wie folgt: Die Entscheidung für eine Pflicht, sich in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, ist zu respektieren.
Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin, erklärt zum Karlsruher Kopftuchverbotsurteil:
„Das Karlsruher Kopftuchverbotsurteil als Zeichen gegen den politischen Islam an deutschen Gerichten ist sehr zu begrüßen. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen die politisch-kulturelle Machtdemonstration einer muslimischen Rechtsreferendarin ist ein deutliches Signal zur Stärkung unserer Demokratie, auch wenn laut Urteil ein Kopftuchverbot nicht zwingend sei.
Jetzt sind insbesondere die Bundesländer aufgerufen, aus dem Urteil die notwendigen Schlüsse zu ziehen und Kopftuchverbote für alle Bediensteten, die in hoheitlichen Bereichen in Bund und Ländern tätig sind, durchzusetzen.“