Berlin, 28. Mai 2020. Zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung für einen Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Bundestagsdrucksache 19/18469) äußert sich Bundesvorstandsmitglied Stephan Protschka wie folgt:

„Mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes werden Landwirte gesetzlich verpflichtet, auf landwirtschaftlich genutzten Flächen mit einer Hangneigung von durchschnittlich fünf Prozent einen fünf Meter breiten Gewässerrandstreifen anzulegen. Das ist nichts anderes als eine Teilenteignung.

Bislang konnten Landwirte Ausgleichszahlungen für Gewässerrandstreifen beantragen. Diese Fördermittel fallen mit der Gesetzesänderung ersatzlos weg. Auf den Kosten für das Säen, Nachsäen und die Pflege der Gewässerrandstreifen in Höhe von jährlich etwa 63 Euro pro Hektar sowie dem jeweiligen Ertragsausfall, bleiben nun die Landwirte sitzen. Die Bundesregierung geht insgesamt von einer zusätzlichen finanziellen Belastung für die Landwirte von mindestens etwa 8 Millionen Euro pro Jahr aus.

Die Bundesregierung begründet die Änderung damit, dass sie damit die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie umsetzen würde. Das entspricht jedoch nicht der Wahrheit. Weder im EuGH-Urteil noch im Anhang der EU-Nitratrichtlinie über die Regeln der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft, wird diese Maßnahme genannt. Es handelt sich hier um reine Willkür.

Zusätzlich zur neuen Verschärfung der Düngeverordnung kommen jetzt weitere Zusatzkosten auf die Landwirte zu. Damit schwächt die Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft erneut und gefährdet die wirtschaftliche Existenz zehntausender bäuerlicher Familienbetriebe. Weil vor allem die kleineren Betriebe diese Zusatzkosten nicht stemmen können, beschleunigt die Bundesregierung ein weiteres Mal das Höfesterben in der Landwirtschaft.

Die Alternative für Deutschland trägt diese bauernfeindliche Politik nicht mit. Wir lehnen den Gesetzesentwurf deshalb ab. Gewässerrandstreifen ergeben nur dann Sinn, wenn die Landwirte Ausgleichzahlungen dafür erhalten.“

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