Berlin, 9. Juli 2020. Am heutigen Donnerstag ist in Berlin der Verfassungsschutzbericht für das vergangene Jahr 2019 vorgestellt worden. Die AfD wird darin nicht genannt, allerdings finden sich im Bericht kurze Abschnitte zum aufgelösten sogenannten „Flügel“ sowie zur Jungen Alternative (JA), die durch geschätzte Phantasiezahlen zu Mitgliedern usw. ergänzt werden.

AfD und JA hatten im Vorfeld dieses Vorgehen gerichtlich überprüfen lassen und dabei das frei erfundene Personenpotential zum sogenannten „Flügel“ (angeblich 7.000 Personen) kritisiert. Dabei kam einerseits heraus, dass weder das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) noch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die angeblichen Zahlen mit Namen oder Vorwürfen belegen können, sondern Werte bloß geschätzt haben.

Zum anderen – und das führt auch das Verwaltungsgericht Berlin in seinen veröffentlichten Entscheidungen aus – teilte das BMI seinem nachgeordneten BfV noch Anfang November letzten Jahres mit, dass es im Verfassungsschutzbericht 2019 überhaupt kein gesondertes Kapitel zu Verdachtsfällen geben solle. Horst Seehofers Bundesinnenministerium wollte also keine Flügel/JA-Nennung im VS-Bericht 2019, ließ sich dann aber von Thomas Haldenwangs Bundesamt für Verfassungsschutz dazu überreden – mit einer Begründung, die hellhörig macht: Sonst würde das auf „Unverständnis bei Politik, Medien und Öffentlichkeit stoßen.“

Zu der heutigen Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2019 erklärt Bundessprecher Tino Chrupalla:

„Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang hat offensichtlich den Auftrag Teile der AfD und ihre Jugendorganisation öffentlich zu diskreditieren. Tatsächlich können die angeblich 7.000 Mitglieder des längst aufgelösten ‚Flügels‘ vom Verfassungsschutz namentlich nicht genannt werden. Konkrete Vorwürfe können ihnen ebenfalls nicht gemacht werden.

Bundesinnenminister Seehofer und Verfassungsschutzchef Haldenwang begeben sich mit der Nennung von angeblich 7.000 Flügel-Mitgliedern und der Jungen Alternative im Verfassungsschutzbericht 2019 juristisch und demokratisch auf ganz dünnes Eis. Seehofer und Haldenwang müssen sich vorwerfen lassen, den Verfassungsschutz vor dem Superwahljahr 2021 zur Diffamierung der größten Oppositionspartei im Deutschen Bundestag zu missbrauchen.“

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