Berlin, 31. Juli 2020. Wir brauchen eine Absenkung der Altersgrenze für das Jugendstrafrecht auf 18 Jahre!
Bundesfamilien- und Jugendministerin Giffey möchte eine Herabsetzung des Wahlalters und glaubt, „dass junge Leute mit 16 sehr wohl in der Lage sind, eine verantwortliche Wahlentscheidung zu treffen.“ Unterstützung erhielt sie von ihrer SPD-Vorsitzenden Esken und auch vom Grünen-Co-Chef Habeck. Die SPD fordert die Absenkung des aktiven und passiven Wahlalters auf 16 Jahre für alle Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen.
Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin, erklärt dazu:
„Wie verzweifelt muss die ehemalige Volkspartei SPD sein, wenn sie jetzt wieder mit diesem alten Hut die Sommerpause überbrücken will, um vielleicht doch noch ein paar neue Wähler zu gewinnen. Die Herabsetzung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre braucht keiner und will keiner. Jugendliche sind mit 16 nicht in der Lage, die Zusammenhänge der politischen Arbeit zu verstehen, werden wie Greta von Lobbygruppen schamlos missbraucht und sind anfälliger für den Einfluss von Extremisten wie Extinction Rebellion. Fast drei Viertel der Deutschen sind gegen eine Absenkung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre bei Bundestagswahlen. Das ergab auch eine Civey-Umfrage im Auftrag des Tagesspiegels von März 2019.
Was wir in Deutschland wirklich brauchen, ist eine Herabsenkung der Altersgrenze beim Jugendstrafrecht, bei dem aktuell 20-jährige immer noch wie Jugendliche bestraft werden können. So zum Beispiel im Falle des wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilten 20 Jahre alten afghanischen Asylbewerbers. Amir W. wurde nach dem Jugendstrafrecht nur zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Obwohl eine Sozialarbeiterin der Jugendgerichtshilfe empfohlen hatte, das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden, sah das Gericht es anders. Um solche Täter in Zukunft adäquat bestrafen zu können, ist eine Altersherabsenkung im Strafrecht notwendig, insbesondere zur Abschreckung junger Männer aus gewaltaffinen Kulturen. So liegt beim Straftatbestand der ‚Vergewaltigung im besonders schweren Fall‘ in Berlin der Ausländeranteil bei über 47 Prozents, so die Berliner Senatsinnenverwaltung zum Zeitraum 1. März bis 7. Juli 2020.“