Berlin, 11. September 2020. Die beiden Eilanträge der Alternative für Deutschland vor dem Bundesverfassungsgericht haben zum Erfolg geführt:
Sowohl die Bundeskanzlerin als auch die Bundesregierung löschten Mitschnitte und Protokolle einer Erklärung von ihren Internetseiten, die Bundeskanzlerin Merkel am 6. Februar 2020 bei einem offiziellen Staatsbesuch in Südafrika gegeben hatte und in der sie forderte, dass die Wahl des damaligen thüringischen Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich (FDP) rückgängig zu machen sei.
Zudem verlangte sie, dass keine parlamentarischen Mehrheiten mit der Alternative für Deutschland gewonnen werden sollen. Die Bundesregierung und die Bundeskanzlerin veröffentlichten diese Erklärung auf ihren staatlichen Internetseiten. Dagegen ging die AfD u.a. mit Eilanträgen beim Bundesverfassungsgericht vor.
Offenbar unter dem Druck dieser Verfahren löschten sowohl die Bundeskanzlerin als auch die Bundesregierung Merkels Statement und erfüllten damit die Anträge der AfD – wohl um eine inhaltliche Entscheidung des Gerichts zu vermeiden. Nun bleiben die beiden Hauptsacheverfahren abzuwarten – hier soll endgültig die Rechtswidrigkeit der staatlichen Maßnahmen festgestellt werden.
„Wer als Regierungschefin während eines offiziellen Staatsbesuches die internationale Bühne nutzt, um das Ergebnis demokratischer Wahlen in Deutschland in Frage zu stellen und ein Koalitionsverbot auszusprechen, missbraucht sein Amt und verletzt das Grundgesetz und die darin garantierte Chancengleichheit der Parteien.
Zudem verbreitete die von Angela Merkel geführte Bundesregierung diesen verfassungswidrigen Boykottaufruf gegen die AfD auf amtlichen Internetseiten. Dass Steuergelder nicht dafür genutzt werden dürfen, den politischen Gegner zu diffamieren, scheint der Regierung spätestens jetzt klargeworden zu sein“, erklärt Bundessprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen.