Berlin, 17. September 2020. Im Juni beschloss der Bundestag gegen die Stimmen der AfD das „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ – ein Lieblingsprojekt der aktuellen Bundesregierung. Unter anderem sollen Anbieter sozialer Netzwerke verpflichtet werden, künftig Bestandsdaten von Nutzern, die Bedrohungen oder volksverhetzende Äußerungen veröffentlichen, an das Bundeskriminalamt (BKA) zu melden und auch Inhalte zu löschen und zu sperren.
Derzeit verzögert sich die Ausfertigung des sogenannten „Anti-Hass-Gesetzes“, da noch die Prüfung auf die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes andauert und die Unterschrift des Bundespräsidenten Steinmeier deshalb noch nicht geleistet wurde.
Der stellvertretende Bundessprecher, Stephan Brandner, zeigt sich wenig überrascht darüber, dass von der Bundesregierung verlautbart wird, Steinmeier – der nicht gerade ein Musterbeispiel für Überparteilichkeit, Demokratie und Rechtsstaat ist – solle das Gesetz doch unterschreiben, man würde im Nachhinein ein „Reparatur-Gesetz“ auf den Weg bringen:
„Einmal mehr scheut sich die Bundesregierung nicht davor, sehenden Auges Verfassungsbrüche in Kauf zu nehmen. Warum auch, hat man sich dort doch schon daran gewöhnt. Dass man nun einmal mehr erst im Nachhinein nachbessern will, um das geliebte Ideologieprojekt – sei es auch noch so verfassungswidrig – schnell durchzuwinken, ist für mich völlig unverständlich.
Als AfD sind wir die einzige ehrliche Rechtsstaatspartei, wenden uns gegen Verfassungsbrüche jeder Art und haben keinerlei Verständnis für ein solches Verhalten.“