Berlin, 19. November 2020. Die AfD wird ab dem 28.11.2020 ihren Bundesparteitag im nordrhein-westfälischen Kalkar mit mehr als 600 Teilnehmern abhalten. Die nordrhein-westfälische Corona-Verordnung steht dem nicht entgegen, sondern erlaubt gerade politische Bundesparteitage.

Die Verordnung sieht jedoch grundsätzlich eine generelle Maskenpflicht vor – selbst im Freien und selbst bei Einhaltung des Mindestabstands; bei Verstößen hiergegen sind die Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

Am 18.11.2020 haben die AfD, das Bundesvorstandsmitglied Dr. Alexander Wolf und eine weitere Delegierte aus Nordrhein-Westfalen daher einen Eilantrag zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (sog. „Normenkontrolle“) eingereicht (Az.: 13 B 1815/20.NE), um die Pflicht zum Tragen der Maske und die Pflicht zum Ausschluss bei Verstößen vorab überprüfen zu lassen.

Hierzu sagt Bundesvorstandsmitglied Dr. Alexander Wolf:

„Wir sind uns der besonderen Lage durchaus bewusst, bewerten diese Vorgaben aber als zu weitreichende und damit unverhältnismäßige Eingriffe. Hiermit wird die Betätigungsfreiheit von politischen Parteien unangemessen beschränkt. Als Rechtsstaatspartei werden wir uns selbstverständlich an geltendes Recht halten. Ob die generelle Pflicht zum Tragen einer Maske – auch am Sitzplatz über viele Stunden und trotz Einhaltung der Abstandsregeln – aber rechtmäßig ist, lassen wir jetzt im Eilverfahren gerichtlich prüfen. Auch in Zeiten von Corona funktioniert der Rechtsstaat.“

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