Berlin, 21. Mai 2021. Der Dresdner Messermörder Abdullah al H. H. muss lebenslänglich hinter Gitter. Das entschied das Oberlandesgericht Dresden heute und ordnete zudem – allerdings unter Vorbehalt – eine anschließende Sicherheitsverwahrung an. Der 21-jährige Syrer, der sich in Deutschland zum Zeitpunkt der Tat mit sogenanntem Duldungsstatus aufhielt und gleichzeitig von den Behörden als islamistischer Gefährder eingestuft wurde, hatte am 4. Oktober letzten Jahres auf ein homosexuelles Paar eingestochen. Einer der Männer starb, der andere wurde schwerverletzt. Tatgrund: Eine radikal-islamistische und homophobe Gesinnung.

Dazu Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin:

„Ein gerechtes Urteil für eine abscheuliche und widerwärtige Tat. Der Dresdner Messermord macht aber auch deutlich, dass wir mit der unverantwortlichen Politik der offenen Grenzen eben nicht nur Antisemitismus importiert haben, sondern ebenso Hass auf Homosexuelle.

Ob in Berlin, Hamburg, Frankfurt oder anderswo – auch für Schwule und Lesben werden immer mehr Stadtviertel zu No-Go-Areas, in denen sie ihre sexuelle Orientierung verheimlichen müssen. Ähnliches gilt für Frauen, die sich freizügiger kleiden, als es muslimisch-geprägte ‚Tugendwächter‘ für gut befinden.

Wer glaubt, gegen diese erschreckenden Entwicklungen würden ein paar Schulstunden Unterricht in westlichen Werten helfen oder ein paar zusätzliche Integrations-Kurse, irrt gewaltig. Er wird sich irgendwann in einem Land wiederfinden, dass vieles sein mag, aber kaum noch freiheitlich-westlich geprägt.

Nötig ist es, endlich konsequent abzuschieben, und eine Einwanderungspolitik zu betreiben, die sich ausschließlich für integrierbare Menschen entscheidet.“

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