Berlin, 4. Juni 2021. Der Europäische Gerichtshof hat einer Klage der EU-Kommission gegen Deutschland stattgegeben, wonach Deutschland es versäumt habe, die ständige Überschreitung der Grenzwerte für Stickoxid (NO2) zwischen 2010 und 2016 einzudämmen. Deutschland drohen nun Strafzahlungen.

Dr. Sylvia Limmer, Mitglied im Bundesvorstand und Umweltpolitische Sprecherin der AfD-Delegation im EU-Parlament nimmt hierzu wie folgt Stellung:

,,Die Grenzwerte, die Deutschland überschritten haben soll, gehen zurück auf die sogenannte Luftqualitätsrichtlinie vom Mai 2007, die zu den Fahrverboten in Stuttgart und anderen deutschen Städten geführt hat. Über diese Luftqualitätsrichtlinie wurde schon 2007 im EU-Parlament abgestimmt. Berichterstatter war der EU-Abgeordnete Holger Krahmer (FDP).

619 EU-Abgeordnete stimmten damals für diese Richtlinie und 33 dagegen (vor allem von der polnischen PiS und der britischen UKIP), bei vier Enthaltungen. Die AfD war zum damaligen Zeitpunkt noch nicht gegründet, und so stimmten ausnahmslos alle deutschen EU-Abgeordneten für diese Richtlinie: Die deutschen Abgeordneten haben uns also einstimmig (!) mit ihrem Stimmverhalten im November 2007 Fahrverbote und erfolgreiche Klagen der Kommission gegen Deutschland eingebrockt, für die wir nun zahlen dürfen. Dieser Vorgang verdeutlicht die Notwendigkeit der AfD.

Wir fordern, dass die willkürlich definierten und von vielen Experten und Lungenärzten kritisierten EU-Luftqualitäts-Grenzwerte durch unabhängige Wissenschaftler überprüft, neu bewertet, und korrigiert werden, anstatt sich dem Stickstoffpaternalismus ohne Weiteres zu unterwerfen.

Schließlich wird die Luft in Europa seit 20 Jahren immer sauberer, während die Lebenserwartung der Europäer steigt. Unter diesen Umständen ist eine weitere Verschärfung der Grenzwerte, wie sie von Einigen gefordert wird, völlig absurd.’’

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