Berlin, 21. Juli 2021. Die AfD hat am 22. Juli 2020 beim Bundesverfassungsgericht eine Organklage gegen Bundeskanzlerin Merkel eingereicht, weil diese am 6. Februar 2020 bei einer Pressekonferenz in Südafrika in Bezug auf die Wahl von Thomas Kemmerich (FDP) zum Ministerpräsidenten Thüringens geäußert hatte, dass diese „ein unverzeihlicher Vorgang“ gewesen sei, der „wieder rückgängig gemacht“ werden müsse. Außerdem hatte Merkel gesagt, mit der AfD dürften „keine Mehrheiten gewonnen werden“. All diese Äußerungen wurden später auch auf der Website des Bundeskanzleramtes und der Bundesregierung veröffentlicht, weshalb die AfD auch gegen die Bundesregierung Organklage erhob. Zu beiden Klageverfahren fand heute Vormittag die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe statt.

Bundessprecher Tino Chrupalla erklärt dazu:

„Angela Merkel hat durch ihre Äußerungen zur Kemmerich-Wahl gegen das Neutralitätsgebot verstoßen – das ist offenkundig. Ebenso offensichtlich ist, dass sie durch ihre Stellungnahme zudem das Prinzip der Chancengleichheit der Parteien verletzt hat. An diesem Eindruck konnte auch die Bundesregierung nichts ändern, deren Vertreter heute in der Verhandlung gefühlt 75 Prozent der Redezeit für sich in Anspruch nahm.

Damit steht fest: Merkel hat auf der Pressekonferenz in Südafrika ihr Staatsamt zu plumpen Angriffen auf AfD als politischen Mitbewerber missbraucht. Dies lässt sich weder juristisch wegargumentieren noch sonstwie schönreden. Und weil ihr das offenbar selbst klar ist, hat Kanzlerin Merkel heute darauf verzichtet, persönlich vor Gericht zu erscheinen.“

Bundessprecher Jörg Meuthen ergänzt:

„Die Erfolgsaussichten der AfD in den beiden Organklagen gegen Kanzlerin Merkel und die Bundesregierung sind tatsächlich sehr gut, denn Merkel hat sich auf der Pressekonferenz in Südafrika als Bundeskanzlerin geäußert und nicht etwa als Privatperson oder einfaches CDU-Mitglied. Die Bemühungen der Bundesregierung, heute im Prozess das Gegenteil zu beweisen, sind kläglich gescheitert. Dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über beide Organklagen erst nach der Bundestagswahl verkündet werden soll, ist ein weiteres Indiz dafür.“

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