Das Rentenkonzept der AfD

Als Partei der Leistungsgerechtigkeit ist es der AfD ein besonderes Anliegen, unseren Eltern und Großeltern im Rentenalter einen Lebensabend in Würde zu ermöglichen. Sie haben unser Land mit ihrer Arbeit zu einer der führenden Industrienationen der Welt aufgebaut. Die drohende Altersarmut für Millionen Leistungsträger ist für uns schon aus diesem Grund unerträglich. Der entwürdigenden und ungerechten Rentenpolitik der Altparteien erteilen wir daher eine deutliche Absage. Zugleich müssen wir das Rentensystem für die Jungen vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung bezahlbar halten.

Es braucht einen ausgewogenen Ansatz, der die Belange aller Betroffenen einbezieht. Der drohenden Überlastung der Beitragszahler muss durch einen  höheren Steuerzuschuss in der Rentenfinanzierung entgegengewirkt werden, versicherungsfremde Leistungen sind aus Steuermitteln zu begleichen. Dieser höhere Steueraufwand darf jedoch nicht durch Steuererhöhungen finanziert werden. Vielmehr sind die Steuerzuschüsse zur Rente durch konsequente Streichungen von ideologischen Politikmaßnahmen, beispielsweise in der Migrations-, Klima- und EU-Politik, gegenzufinanzieren. Gute Renten sind künftig nur dann finanzierbar, wenn wir die richtigen haushaltspolitischen Prioritäten setzen. Statt linksgrüner „Weltrettungsprojekte“ braucht es marktwirtschaftliche Freiheit und öffentliche Investitionen in Bildung und Wissenschaft, um über eine prosperierende Wirtschaft auch hohe soziale Standards finanzieren zu können.

Unser Anliegen ist nicht nur ein höheres Maß an Leistungsgerechtigkeit in der Rentenversicherung, den Rentenberechtigten sollen auch mehr Freiheitsrechte zugestanden werden. Unserem Freiheitsverständnis nach gehört die Entscheidung über den Eintritt in die Rentenphase in die Hand des Einzelnen.

Die Betroffenen haben nach einem langen Berufsleben viele Erfahrungen gesammelt und wissen selbst am besten, wann sie aus dem Erwerbsleben ausscheiden wollen. Manche gehen in ihrer Arbeit auf, haben große Freude daran und wollen so lange wie möglich arbeiten. Andere haben für ihren Lebensabend andere Pläne, wollen mehr Zeit mit dem Partner verbringen, auf Reisen gehen oder sich um die Enkelkinder kümmern.

Wir wollen deshalb jedem ermöglichen, länger zu arbeiten und im Einvernehmen mit dem jeweiligen Arbeitgeber zum individuellen Wunschzeitpunkt den Ruhestand anzutreten. Die Rentenhöhe hängt dabei von den eingezahlten Beiträgen und dem Renteneintritt ab. Wer länger arbeitet, bekommt entsprechend mehr Rente.

Unabhängig vom Zeitpunkt des Renteneintritts muss immer gelten: Wer lange in die Rentenkasse eingezahlt hat, sollte auch bei einem geringeren Einkommen bessergestellt werden als Personen, die weniger eingezahlt haben. Dem wird die AfD gerecht, indem 25% der Altersrente nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden.

Auf diese Weise wird Altersarmut verhindert oder zumindest deutlich verringert. Während der Erwerbsphase lohnt es sich daher, auch Tätigkeiten mit geringem Einkommen anzunehmen, aus denen sich häufig auch höher bezahlte Beschäftigungsverhältnisse ergeben. Soziale Gerechtigkeit ist ein integraler Bestandteil der AfD-Politik, muss aber immer auch zur Eigenverantwortung anregen.

Diese Eigenverantwortung müssen wir auch von Politikern einfordern. Es ist niemandem vermittelbar, dass Berufspolitiker bereits nach wenigen Jahren hohe Pensionsansprüche erwerben. Das ist vor allem kritisch, weil die Nutznießer dieser Gesetze selbst über solche Regelungen gesetzgeberisch entschieden haben.

Damit muss Schluss sein. Politiker sollen wie andere Arbeitnehmer auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Auch dies ist Ausdruck unseres Verständnisses von sozialer Gerechtigkeit.

Zu diesem Verständnis gehört auch ein neuer Umgang in der Frage „Staatsbedienstete und Rentenversicherung“. Unsere Beamten sind das Rückgrat der deutschen Verwaltung und eine wesentliche Stütze für das im internationalen Vergleich gut funktionierende Staatswesen. Die hohe Loyalität der Beamten beruht auch auf dem Prinzip der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Darauf beruht die beamtenrechtliche Altersversorgung.

Die AfD möchte sie deshalb beibehalten, allerdings die Verbeamtung auf hoheitliche Aufgaben beschränken, wie z.B. bei Bundeswehr, Zoll, Polizei,  Finanzverwaltung und Justiz. Auf diese Weise wird ein Großteil der künftigen Staatsbediensteten in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen und deren Beitragsaufkommen gestärkt.

Besondere Beachtung verdienen im Sozialversicherungssystem die Familien. Eltern tragen die Lasten der Kindererziehung. Die späteren Leistungen der Kinder, insbesondere in der Rentenversicherung, kommen aber allen Rentnern zugute, auch den Kinderlosen. Familien mit Kindern tragen daher Sonderlasten für die Allgemeinheit.

Die AfD möchte hier einen Ausgleich herstellen, indem Familien für jedes Kind 20.000 Euro Beiträge der Eltern zur Rentenversicherung aus Steuermitteln erstattet bekommen, ohne dass sich die Rentenansprüche dadurch verringern. Wurden zum Zeitpunkt der Geburten noch keine Beiträge in entsprechender Höhe gezahlt, erfolgt eine Anrechnung auf zukünftige Rentenbeiträge. Die Eltern werden dadurch in dem Lebensabschnitt wirkungsvoll unterstützt, in dem die Kosten für die Kinder anfallen und gegebenenfalls ein Elternteil vollständig oder teilweise auf das Erwerbseinkommen verzichtet. Dies wird nicht nur die Entscheidung für ein Kind oder weitere Kinder erleichtern, sondern insgesamt Leistungsdruck aus den Familien nehmen und damit die Trennungsquote verringern.

Neben den Ungerechtigkeiten gegenüber Familien bestehen auch 31 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung noch immer Ungerechtigkeiten bei der Überleitung der Ostrenten. Bei der in den neunziger Jahren erfolgten Rentenüberleitung mit dem Renten-Überleitungsgesetz und dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz ist es zu Ungereimtheiten gekommen.

Die im Alterssicherungssystem der „DDR” enthaltenen Regelungen für besondere Berufsgruppen wurden nur teilweise umgesetzt. Nach dem Auslaufen von Übergangsregelungen ergeben sich erhebliche Unterschiede je nach Rentenbeginn. Für die Härtefälle und groben Unbilligkeiten im Rentenüberleitungsprozess werden wir einen Ausgleich durch eine Fondslösung schaffen. Im Rahmen der Fondslösung sind den Betroffenen pauschalierte Einmalzahlungen in angemessener Höhe zu gewähren. Bei der Bemessung der Einmalzahlungen soll – soweit dies möglich ist – an die zurückgelegte Betriebszugehörigkeit angeknüpft werden.

Neben den besonderen Ungerechtigkeiten gegenüber Ostrentnern und Familien in ganz Deutschland gibt es auch grundsätzliche Ungerechtigkeiten bei der Rentenbesteuerung. Viele Rentner, die seit 2005 auf ihre Renten Steuern zahlen, unterliegen einer Doppelbesteuerung.

Die rechtlichen Regelungen sind so anzupassen, dass dieser verfassungswidrige Zustand abgeschafft wird. Generell ist die Besteuerung von Renten aus sozialer Sicht kritisch zu beurteilen. Wir wirken der Einkommen-steuerlast dadurch entgegen, dass wir den Steuerfreibetrag – wie im steuerpolitischen Abschnitt dargestellt – für alle anheben und so zumindest niedrige Renten vor der Besteuerung bewahren.

Mit unserem ausgewogenen Ansatz und den daraus abgeleiteten Maßnahmen werden wir das umlagefinanzierte Rentensystem für den Eintritt der Babyboomer ins Rentensystem tauglich machen. Wir erhöhen die Leistungsgerechtigkeit deutlich, ohne die nachkommenden Generationen zu überlasten. Wir zeigen, dass Gegenwartsinteressen und generative Verantwortung in Einklang zu bringen sind.

Die AfD hat sich zum Ziel gesetzt, die ausgesetzte Wehrpflicht wiedereinzuführen. In der gesetzlichen Rentenversicherung wird die Zeit des Wehrdienstes folglich so in Ansatz gebracht, als habe der Wehrdienstleistende Beiträge und Verdienste im Umfang eines durchschnittlichen Einkommens erzielt.

Je Monat der Dienstzeit werden somit 1/12 Entgeltpunkte dem Rentenversicherungskonto gutgeschrieben. Diese Regelung kommt auch den Wehrersatzdienstleistenden (Zivildienstleistenden), die den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen ablehnen, zugute.

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