Die AfD lehnt die von der EU vorangetriebene Aufweichung des Einstimmigkeitsprinzips im Bereich der Sozialpolitik ab.
Hunderttausende EU-Ausländer werden als Regelleistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende geführt. Die AfD fordert, die nationalen Vorschriften zum Leistungsbezug der Grundsicherung für Arbeitsuchende dahingehend abzuändern, dass ein Leistungsanspruch nur für solche EU-Ausländer besteht, die unter Aufnahme einer existenzsichernden Tätigkeit einreisten beziehungsweise ihren gewöhnlichen Aufenthalt begonnen und diese über einen angemessenen Zeitraum ausgeübt haben. Der Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Anschluss an eine existenzsichernde Tätigkeit bzw. über den Bezug von Arbeitslosengeld hinaus soll auf maximal ein Jahr begrenzt werden.
Dies stellt eine Geringschätzung der langjährigen Beitragszahler dar. Die AfD setzt sich für eine Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I in Abhängigkeit von der Dauer der Vorbeschäftigung ein. Der Selbstbehalt bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II ist sanktionsfrei zu erhöhen. Dies ist ein Gebot der Gerechtigkeit, um unterschiedliche Erwerbsbiografien bei Arbeitslosigkeit auch differenziert zu behandeln.
Die AfD fordert, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Personalaufbau zu stärken, indem u. a. die Personalgewinnung über eine neue eigenständige zentrale Organisationseinheit organisiert und die Ausbildung der FKS-Mitarbeiter neu geordnet wird.