Berlin, 8. Oktober 2021. Das polnische Verfassungsgericht erklärt einige EU-Gesetze für verfassungswidrig. Dadurch ist es zu einem Justiz-Streit zwischen Warschau und Brüssel gekommen.

Dazu Professor Jörg Meuthen, Bundessprecher und Leiter der AfD-Delegation im EU-Parlament:

„Die Europäische Union hat zu akzeptieren, dass die nationalen Verfassungsgerichte nicht die Erfüllungsgehilfen des Europäischen Gerichtshofs sind. Es ist inakzeptabel, wenn die EU nach Gutsherrenart Polen erpresst, indem sie die Mitgliedschaft im Staatenbund an die sukzessive Kompetenzübertragung von Warschau nach Brüssel knüpft. Denn dadurch wird die nationale Souveränität schleichend ausgehöhlt. Das ist der Weg in den EU-Superstaat.

Die Polen stellen sich dem entgegen und nehmen, im Gegensatz zur deutschen Bundesregierung, ihre eigenen Gerichte noch ernst. Dafür muss man ihnen dankbar sein, denn es ist auch in unserem Interesse, wenn es Widerstand gegen den Souveränitätsraub der EU gibt. Es sind immer noch die nationalen Verfassungsgerichte, die entscheiden, was nationale Kompetenz und was EU-Kompetenz ist. Die Nationalstaaten sind souverän und Hüter der Verträge. Die EU kann nicht einfach ihre eigenen Kompetenzen selbst bestimmen.

Dass sie wieder einmal gegen Polen vorgeht, ist politisch motiviert, denn in Warschau sitzt eine konservative Regierung, die die linksglobalistische Agenda Brüssels nicht mitmacht. Als beispielsweise das oberste Verfassungsgericht Spaniens im Januar 2020 erklärte, dass das nationale Recht über dem EU-Recht stehen würde, wurde nicht mit Ausschluss aus dem Staatenbund oder der Einstellung von Geldtransfers gedroht. Warum? Weil in Madrid Sozialisten regieren. Allein hieran zeigt sich die ganze Brüsseler Doppelmoral.“

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