Berlin, 26. November 2021. Der Bundesverband der Alternative für Deutschland hat am 26. November 2021 den für solche Fälle vorgesehenen Einspruch eingelegt, weil bei der Bundestagswahl vom 26. September 2021 Kandidatenlisten zugelassen waren, die dem Bundeswahlgesetz und dem Verfassungsrecht widersprechen.

Die Landeslisten von Bündnis 90/Die Grünen sind nicht demokratisch zustande gekommen, denn das sogenannte Frauenstatut der Grünen schreibt vor, dass auf den ersten Listenplatz und ab dann auf jeden zweiten Platz nur eine Frau gewählt werden darf. Das ist mit dem Gleichheitsprinzip unvereinbar. Die Satzung der Grünen schreibt dem Wähler vor, wen er zu wählen hat.

Eine derart handverlesene Kandidatenliste hätte niemals zur Wahl zugelassen werden dürfen. Bekanntlich muss der Wähler, wenn er über die Zusammensetzung des Bundestages mitbestimmen will, einer der zugelassenen Kandidatenlisten seine Zweitstimme geben.

Deshalb ist es entscheidend für die Rechtmäßigkeit der Wahl, dass nur demokratisch zustande gekommene Listen zugelassen werden. Betroffen sind 102 über die Liste der Grünen in den Bundestag eingezogene Abgeordnete. Ohne sie verliert die soeben gebildete Koalition ihre Mehrheit.

Drucken