Berlin, 26. Januar 2022. Kurz nachdem die Bundesregierung den Genesenenstatus klammheimlich auf drei Monate reduziert hat, einigten sich die EU-Mitgliedsstaaten darauf, den Genesenenstatus bei Reisen innerhalb der EU auf sechs Monate zu begrenzen.
Dr. Sylvia Limmer, Beisitzerin im Bundesvorstand und gesundheitspolitische Sprecherin der AfD-Delegation im EU-Parlament, äußert sich hierzu wie folgt:
„Die Diskussion darüber wurde auf EU-Ebene seit dem 25. November 2021, als der EU-Kommissionsvorschlag auf dem Tisch lag, geführt. Und dürfte damit noch nicht einmal für jemanden vom Schlage Karl Lauterbachs überraschend gekommen sein. Wobei man bei der deutschen Gesetzgebung in Sachen Corona überrascht feststellen muss, dass diese nicht nur völlig unzulässig auf eine untergeordnete Behörde (das Robert-Koch-Institut) übertragen wurde, sondern dabei der Bürger auch noch auf eine Internetseite jener Behörde verwiesen wird. Damit hängt die Gesetzeslage zur Gültigkeit des Genesenenstatus von der täglichen Befindlichkeit einer Behörde ab.
Die Bundesregierung beruft sich bei ihren Corona-Maßnahmen stets auf Wissenschaftlichkeit, kann aber gleichzeitig nicht schlüssig erklären, wie diese Verkürzung auf drei Monate zustande kam. Darüber hinaus ist anzumerken, dass sich nahezu alle Regierungen stets auf die angeblich ,reine Lehre’ der Wissenschaft berufen. Die Frage, warum dann die Maßnahmen von Land zu Land so unterschiedlich sind, muss daher unbedingt gestellt werden. In der Schweiz beträgt die Dauer des Genesenenstatus bislang zwölf Monate. In der EU einigten sich die Mitgliedsstaaten auf sechs Monate, gültig ab dem 1. Februar 2022. Dies führt dazu, dass ein beispielsweise in Polen Genesener fünf Monate nach überstandenem positiven Test mit einem gültigen COVID-19-Zertifikat einreist und vermutlich auch sehr gut in der deutschen Gastronomie speisen kann, sofern diese nicht vorher in die Pleite ob dieser unfähigen Politik geht. Der Deutsche aber hat das Nachsehen.
Das lässt nur einen Schluss zu: Die deutschen ,Gesetzes-Panscher’ agieren völlig frei an der Wirklichkeit vorbei und werden spätestens ab 1. Februar 2022 EU-Recht beim Genesenenstatus brechen.“