Berlin, 31. Januar 2022. Nachdem am 29. Januar Ricarda Lang und Omid Nouripour zu den neuen Parteivorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gewählt wurden, ließ der erste Fehltritt Nouripours in seinem neuen Amt nicht lange auf sich warten.
So äußerte dieser im Bundestag die Ansicht, dass „die Teile [der Scharia] die mit dem Grundgesetz vereinbar sind, auch angewendet werden können“. Er forderte damit faktisch, die islamische Rechtsprechung zumindest teilweise in Deutschland zu etablieren. Wie genau die Scharia, welche unter anderem Steinigungen, Auspeitschungen oder auch die Todesstrafe für gewisse Vergehen vorsieht, überhaupt mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar sein soll, ließ Nouripour offen. Dabei geht die Scharia ganz grundsätzlich von der Minderwertigkeit der Frau aus und stattet Männer mit zahlreichen Privilegien aus – insbesondere im Erbrecht oder Eherecht. Der Gründer der türkischen Republik, Mustafa Kemal, schaffte sie als vormodernes und aus der Zeit gefallenes Relikt 1928 ab und führte in der Türkei u.a. das Schweizer Zivilrecht ein. Ganz bewusst verzichtete der Gründer der modernen Türkei auf jegliche Übernahme des islamischen Rechts. In Deutschland hat sich in muslimischen Parallelwelten eine Art fragwürdiges Laienrichtertum etabliert, das die Scharia über den deutschen Rechtsstaat stellt.
Joachim Paul, Mitglied im Bundesvorstand:
„Anstatt die Scharia – ein Relikt des Mittelalters – in Deutschland salonfähig und überhaupt spruchreif zu machen, sollte vielmehr das fragwürdige Laienrichtertum in islamischen Parallelwelten entschieden bekämpft werden – es unterhöhlt den deutschen Rechtsstaat und führt zu Willkür, einer brutalen Unterdrückung der Frau und Ungerechtigkeit. Deshalb gehörte die vollständige Abschaffung der Scharia 1928 zur Grundlegung der modernen türkischen Republik nach europäischem Vorbild.
Nouripours verantwortungsloses Gefasel ist geradezu gefährlich für die Rechtssicherheit in Deutschland und dazu geeignet, Islamisten und fragwürdige Scharia-Richter, die jeden Tag unseren Rechtsstaat verhöhnen, herzlich zu bestärken. Es ist vielsagend, dass der Grünen-Chef nicht konkret jene Teile benennt, die jenseits Erbrecht, Eherecht, Körperstrafen und Blutrache angeblich mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Es liegt daher der Verdacht nahe, dass der grüne Scharia-Versteher bei islamistischen Milieus punkten will. Schon länger ist zu beobachten, dass Linke und Islamisten eine Allianz geschlossen haben, die sich gegen die freiheitliche europäische Kultur richtet – in Frankreich spricht man bereits von ‚Islamo-Gauchisme‘ – der Islam-Linken. Nur die AfD tritt diesen gegen die Freiheit und europäischen Kultur gerichteten Bestrebungen entschieden entgegen.“