Berlin, 1. April 2022. In seinen Berichten für 2019 und 2020 hat der Hamburger Verfassungsschutz über vermeintlich verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD-Fraktion sowie der Jungen Alternative Hamburg berichtet. Die mediale Resonanz daraufhin war groß und hatte massive negative Berichterstattung zur Folge. Dagegen wehrte sich die AfD-Fraktion mit Rechtsmitteln und siegte vor dem Verwaltungsgericht. Durch falsche Tatsachenbehauptung durfte der Verfassungsschutz in seinem Bericht nicht mehr – wie fälschlicherweise behauptet – erwähnen, dass zwei Mitarbeiter der AfD-Fraktion Anhänger der Identitären Bewegung (IB) seien. Das Gericht verpflichtete die Stadt zudem, die entsprechende Passage zu löschen, nicht weiter zu verbreiten und dies per Pressemitteilung zu kommunizieren.
Die AfD-Fraktion hat aus diesem Grund nun eine Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde eingereicht, um von Seiten der Dienst- und Fachaufsicht, disziplinarrechtliche Sanktionen zu prüfen. Konkret richtet sich die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen drei Mitarbeiter der Behörde für Inneres und Sport, darunter den Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz, Torsten Voß.
Dazu das für den Verfassungsschutz zuständige Bundesvorstandsmitglied und AfD-Fraktionsvize in der Hamburgischen Bürgerschaft, Dr. Alexander Wolf:
„Die vergangenen Angriffe des Verfassungsschutzes auf unsere Fraktion und Parteijugend haben eines gezeigt: Mit allen Mitteln versucht ein offenkundig instrumentalisierter Verfassungsschutz der AfD zu schaden und nimmt dabei auch das Streuen von Fake News in Kauf. Der VS macht sich mit haltlosen Falschbehauptungen unglaubwürdig und zu Recht schwindet das Vertrauen in die Behörden. Für den politischen Wettbewerb bedeutet dies eine Ungleichbehandlung. Wir fordern personelle Konsequenzen. Der verantwortliche Verfassungsschutzchef, Torsten Voß, muss seinen Schlapphut nehmen!“