Beamte eines Hauptzollamts trafen am Dienstag (4. April) im nordrhein-westfälischen Recklinghausen auf zwei albanische und einen mazedonischen Bauhelfer, die über keinen gültigen Aufenthaltstitel für die Aufnahme ihrer Erwerbstätigkeit verfügen. Bei den Albanern fanden die Zollbeamten zudem gefälschte italienische ID-Cards und griechische Aufenthaltstitel, bei denen es sich vermutlich um Fälschungen handelt. Gegen die drei Männer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.

Darüber hinaus hat der Arbeitgeber der drei Männer ein Verfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und wegen der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung zu erwarten. Theoretisch droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Auch ein zusätzliches Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro ist rechtlich möglich.

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