Berlin, 11.10.2023.

Die Ampel-Koalition und die Unionsfraktion haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Regelung der Finanzierung von politischen Stiftungen vorgelegt, der am Freitag im Deutschen Bundestag beraten werden soll. Demnach sollen die künftigen wesentlichen Fördervoraussetzungen sein, dass die politischen Stiftungen „aktiv für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Völkerverständigung eintreten“, sie vom Bundesverfassungsschutz nicht mindestens als „extremistischen Verdachtsfall“ eingestuft werden und die ihnen nahestehenden Parteien mindestens dreimal hintereinander in den Bundestag eingezogen sind.

Dazu erklärt Mariana Harder-Kühnel, stellvertretende Bundessprecherin der Alternative für Deutschland:

„Insgesamt 700 Millionen Euro werden im kommenden Jahr an alle politischen Stiftungen ausgeschüttet, nur die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung soll davon ausgeschlossen werden. Die etablierten Parteien unternehmen mit ihrem vorgelegten Stiftungsgesetzentwurf abermals den Versuch, die grundgesetzlich verankerte Chancengleichheit der Parteien auszuhöhlen.

Die erste Fördervoraussetzung wäre aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht unproblematisch, weil sie nicht zur Bedingung macht, dass die parteinahen Stiftungen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung ‚bekennen‘ oder sie ‚nicht aktiv bekämpfen‘, sondern dass sie für diese ‚aktiv eintreten‘. Darüber hätte das Bundesinnenministerium zu entscheiden, das sich als Teil der Bundesregierung selbst in unmittelbarer Konkurrenz zur politischen Opposition befindet und diese zu seinem eigenen Vorteil schwächen könnte.

Die Exekutive würde quasi-politische Entscheidungen darüber treffen, was als ‚aktive Unterstützung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung‘ anzuerkennen wäre. Dies könnte jedoch im Widerspruch zu den Wertungen des Grundgesetzes stehen, das ein politisches Neutralitätsgebot für die staatlichen Gewalten vorsieht.

Ähnliche Bedenken bestehen im Hinblick auf die Versagung der staatlichen Finanzierung einer politischen Stiftung im Falle ihrer Einstufung als zumindest ‚extremistischen Verdachtsfall‘ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, das seinerseits dem Bundesinnenministerium und damit ebenfalls der Bundesregierung untersteht. Die Finanzierung der betroffenen Stiftung soll durch langjährige Verwaltungsgerichtsverfahren gegen dessen Einstufung erheblich hinausgezögert werden.

Zudem ist angesichts der weiteren Fördervoraussetzung eines dreimalig aufeinander erfolgten Parteieinzuges in den Bundestag offenkundig, dass hierbei ein politisches Kartell gezielt die AfD als neuen Mitbewerber benachteiligen will – zumal eigens für die FDP eine Ausnahmeregelung geschaffen worden ist.

Wir halten somit ein Stiftungsgesetz in dieser Form für unvereinbar mit dem Grundgesetz und behalten uns vor, in dieser Angelegenheit das Bundesverfassungsgericht um eine entsprechende Überprüfung ersuchen.“

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