Berlin, 13.03.2024. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will durchsetzen, dass die Verbreitung sowie der Erwerb und Besitz von kinderpornografischen Inhalten gemäß Paragraph 184b des Strafgesetzbuches zu bloßen Vergehen herabgestuft werden. Das darin vorgesehene Mindestmaß von einem Jahr Freiheitsstrafe für die Erfüllung dieser Tatbestände soll nach einem neuen Gesetzentwurf der Ampel-Regierung auf sechs Monate verkürzt werden. Darüber berät morgen der Deutsche Bundestag.
Dazu teilt Mariana Harder-Kühnel, stellvertretende Bundessprecherin der Alternative für Deutschland, mit:
„Straftaten, die in Zusammenhang mit Kinderpornografie und damit sexuellem Missbrauch von Kindern stehen, dürfen nicht verharmlost werden, sondern müssen weiterhin als das angesehen und behandelt werden, was sie sind: inakzeptable Verbrechen.
Mit einer Herabstufung zu einem bloßen Vergehen würde die Ampel das fatale gesellschaftspolitische Signal aussenden, dass eine Schändung von Kindern keinen allzu hohen Unrechtsgehalt mehr aufweise.
Den in ihrem Gesetzentwurf als Begründung für die Herabstufung angeführten Bagatellfällen, bei denen zum Beispiel Eltern den Lehrern ihrer Kinder an der Schule kursierende kinderpornografische Inhalte zur Kenntnisnahme weiterleiten, könnte in Paragraph 184b StGB durch die Regelung von minder schweren Fällen sowie der Möglichkeit des Gerichts, unter bestimmten Voraussetzungen von Strafe abzusehen, begegnet werden.
Mangelnde Ressourcen bei den staatlichen Strafverfolgungsbehörden dürfen bei der Bekämpfung von Verbrechen an Kindern nicht als Vorwand für Herabstufungen dienen, da es gerade die Pflichtaufgabe der Bundesregierung ist, für ein angemessen ausgestattetes Polizei- und Justizsystem zu sorgen.“