Berlin, 20. Januar 2016. Der Staatssekretär Jens Spahn wird mit Äußerungen in Verbindung gebracht, die mit ‚Staatsversagen‘ überschrieben werden. Dafür erhält er vom Fraktionsvorsitzenden der CDU im Bundestag einen Verweis. So zu agieren sei für ein Regierungsmitglied ‚nicht in Ordnung‘. Hierzu erklärt der stellvertretende AfD-Vorsitzende Albrecht Glaser:
„Die erschreckende Lebenswirklichkeit des deutschen Alltags gibt Jens Spahn recht. Die Parteiraison lässt es jedoch nicht zu, die wirklichen Zustände unter einer verfallenden Administration wahrheitsgemäß zu beschreiben.
Die Wahrheit ist, dass ca. 1,8 Millionen Menschen, meist junge Männer mit Jeans, Sportschuhen und Handy, völlig unkontrolliert durchs Land laufen. Niemand weiß, wer sie sind und woher sie kommen. Sie sind nahezu alle illegal eingereist, soweit die öffentliche Einladung der Kanzlerin diesem Vorgang nicht die subjektive Illegalität genommen hat. Die Kanzlerin hatte zu einer solchen Einladung zwar keine Rechtsmacht. Die Immigranten werden sich jedoch darauf berufen. Das bekannte Gutachten des früheren Verfassungsrichters di Fabio sagt dazu: ‚Das Grundgesetz setzt die Beherrschbarkeit der Staatsgrenzen und die Kontrolle über die auf dem Staatsgebiet befindlichen Personen voraus…Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen…verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist.‘ (Gutachten, S. 118, Ziffer 5. und 6.)
Statt ihren verfassungsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, gibt sich die Kanzlerin einmal mehr ihren europäischen Träumereien hin. Die EU-Staaten sind so solidarisch wie bei der Schuldenkrise. Jeder Tag, den das Staatsversagen länger andauert, entlastet die europäischen Nachbarn und belastet Deutschland. Die Kanzlerin hat die Macht über Milliarden an Folgekosten zu entscheiden, welche die Bürger dieses Staates zu tragen haben. ‚Die nächsten 30 Jahre‘, wie der stellvertretende Bundesvorsitzende der CDU, Ministerpräsident Bouffier, am Wochenende zutreffend feststellte.“