Berlin, 4. Juni 2016. Die Bundesregierung bricht mit ihrer Politik der offenen Grenzen bis zum heutigen Tage geltendes Recht. Nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 Asylgesetz ist einem um Asyl nachsuchenden Ausländer, der aus einem sicheren Drittstaat einreist, die Einreise zu verweigern.
Nach § 26a Abs. 2 AsylG sind alle Nachbarländer Deutschlands sichere Drittstaaten. Es entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf das Asylrecht des Grundgesetzes ausgeschlossen ist (BVerfGE 94, S. 49, juris Rn. 177).
Diese Rechtlage beruht auf einer durch CDU/CSU, SPD u. FDP initiierten Grundgesetzänderung von 1993, an welche sich diese heute nicht mehr erinnern wollen.
Auch die Ausnahmeregelung des § 18 Abs. 4 AsylG erlaubt es nicht, über Monate hinweg unbegrenzt viele Personen einreisen zu lassen. Zudem liegt bis zum heutigen Tage keine entsprechende Ministeranordnung vor. Siehe dazu auch das Gutachten von Herrn Prof. Dr. Dr. Di Fabio, S. 93-95. Dem Gutachter ist es nicht gelungen, eine Ausnahmeanordnung des Ministers zu erlangen. Das Ministerium verweigert zu diesem Vorgang jede seriöse Auskunft. Man darf daher davon ausgehen, dass es eine solche Ausnahmeanordnung nicht gibt. Selbst wenn es sie gäbe, würde sie die Praxis der dauerhaft offen gehaltenen Grenzen nicht decken.
Der stellvertretende AfD-Bundessprecher Albrecht Glaser erklärt daher im Namen seiner Partei: „Wir fordern die Bundesregierung auf, sich wieder an Gesetz und Recht zu halten, so wie es Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz verlangt. Solange die EU-Außengrenzen nicht vollständig geschlossen sind, hat die Bundesregierung durch Sicherungsmaßnahmen an den deutschen Grenzen dafür zu sorgen, dass illegale Grenzübertritte verhindert werden. Eine Bundesregierung, die permanent gegen Recht und Gesetz verstößt, ist eine Schande für unser Land.“