Berlin, 30. August 2016. Bündnis 90/ DIE GRÜNEN haben in Mecklenburg-Vorpommern in der heißen Endphase des Landtagswahlkampfes zu rechtswidrigen Mitteln gegriffen: DIE GRÜNEN haben im Wahlkampf die Internetdomain alternativ-fuer.de registriert und dort eine Wahlwerbung eingeblendet, die in der farblichen Gestaltung dem offiziellen Internetauftritt der Alternative für Deutschland unter der Domain alternativefuer.de zum Verwechseln ähnlich ist. Das verletzt das Namensrecht der AfD und verstößt gegen § 4 Parteiengesetz.

DIE GRÜNEN wurden von den Rechtsanwälten der AfD zunächst abgemahnt und darauf hingewiesen, dass die Verwendung der Domain rechtswidrig ist: Bereits die Ähnlichkeit des Domainnamens mit dem offiziellen Auftritt der AfD führt zu einer Verletzung des Namensrechts derselben. Hinzu tritt die täuschende Gestaltung des Webseiteninhalts, die aufgrund der Farbgebung beim Leser den Irrtum erregen kann, er befinde sich auf einem offiziellen Auftritt der AfD.

DIE GRÜNEN wollten nicht davon absehen, die Domain zu verwenden und wiesen die Abmahnung zurück. Nun hat das Landgericht Köln Bündnis 90/ DIE GRÜNEN verboten, die Domain alternativ-fuer.de für politische Zwecke zu benutzen.

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