Berlin 12. November 2020. Steuervergünstigungen – selbst dem “Islamischen Zentrum Hamburg”
Eine Große Anfrage der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft deckt auf, dass die Hamburger Finanzbehörde seit vielen Jahren gegen die Extremismusklausel in der Abgabenordnung verstößt (§ 51 Absatz 3) und die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urt. v. 14.03.2018, Az. V R 36/16) ignoriert. Demzufolge ist ein extremistischer Verein von der Steuerbegünstigung ausgeschlossen. Die Einstufung richtet sich in erster Linie nach den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes.
Wie aus der Senatsantwort auf eine Große Anfrage hervorgeht, erhielten und erhalten unter anderem folgende Hamburger Vereine Steuervergünstigungen durch die Zuerkennung der Gemeinnützigkeit, trotz der Einstufung als „extremistisch“ durch die Verfassungsschutzämter in Hamburg und im Bund (Drucksache 22/1757 und Handreichung):
– „Islamisches Zentrum Hamburg“ (IZH)
– „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten Land Hamburg“ (VVN-BdA)
– „Marxistische Arbeiterschule – MASCH“
– „Marxistische Abendschule – Forum für Politik und Kultur“
– der PKK-nahe Verein „Demokratik Kürt Toplum Merkezi Hamburg“
Dazu erklärt Bundesvorstandsmitglied Dr. Alexander Wolf, Fraktionschef in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Wir als AfD-Fraktion sind entsetzt und fassungslos, dass die Finanzbehörde verfassungsfeindlichen Islamisten und Linksextremisten bis heute die Gemeinnützigkeit und damit massive Steuervergünstigungen gewährt.
Dieser Skandal muss politisch und rechtlich gründlich aufgearbeitet werden. Extremisten muss die rote Karte gezeigt und nicht der rote Teppich ausgerollt werden.“