Berlin, 21. Juni 2016. Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum OMT-Programm der EZB erklärt AfD-Vorstandsmitglied Alice Weidel:
„Das Bundesverfassungsgericht ist hinter seinen Möglichkeiten sträflich zurückgeblieben. Selbstverständlich hat die EZB mit dem illegalen OMT-Programm nicht nur seine Kompetenzen überschritten, sondern auch gegen das Verbot der Staatsfinanzierung verstoßen. Das hätte das Bundesverfassungsgericht feststellen und dem rechtlosen Treiben der EZB durch Bestätigung seines früheren Befundes ein Ende machen müssen, indem es der Bundesbank eine Mitwirkung an EZB-Anleihekäufen untersagt.
Nichts von dem ist der Fall: Die Bundesbank und damit auch die EZB dürfen ihre Kompetenzen immer weiter überschreiten – ohne Legitimation. Damit wird ein weiterer enormer Schritt in Richtung Vergemeinschaftung der Schulden und einer gigantischen Umschichtung von Nord nach Süd, also von Steuergeldern der wirtschaftsstarken zu den wirtschaftsschwachen EU-Mitgliedsstaaten getan. Das Bundesverfassungsgericht hat es nicht verhindert und somit sträflich eine historische Chance vertan. Die deutschen Steuerzahler werden dafür aufkommen müssen. Die Vermögenswerte der Bundesrepublik sind zu einer Haftungsmasse für Europa geworden, deren Umverteilung nur noch verwaltet wird.“