Berlin, 25. Juni 2019. Aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts kann ein türkischer Islamist nicht abgeschoben werden.

Dr. Alice Weidel, Bundesvorstandsmitglied und Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, hat die Aussetzung der Abschiebung eines Islamisten durch das Bundesverwaltungsgericht kritisiert. Mit dem Urteil kann ein türkischer Islamist trotz seiner offen radikalen und extremistischen Einstellung nun nicht aus Deutschland abgeschoben werden.

„Dieses Urteil ist unfassbar und zeigt glasklar auf, unter welchem weltfremden Linksdrall die Justiz auch auf Bundesebene inzwischen leidet. Nicht das Wohl eines Islamisten, sondern die Sicherheit der hiesigen Bevölkerung muss an erster Stelle stehen“, sagt Weidel.

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