Berlin, 26. Februar 2019. Die AfD darf vom Bundesamt für Verfassungsschutz nicht mehr als „Prüffall“ bezeichnet werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln in einer einstweiligen Anordnung. Es ist damit auch Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang (CDU) untersagt, sein Amt weiterhin zur Bekämpfung politischer Konkurrenz zu missbrauchen.

Alice Weidel, Bundesvorstandsmitglied und Vorsitzende der AfD-Fraktion, fordert die umgehende Absetzung Haldenwangs:

„Personelle Konsequenzen müssen her. Haldenwang hat gezeigt, dass ihm die notwendige Neutralität für die Ausübung eines so wichtigen Amtes fehlt. Er sollte umgehend abgesetzt und sein Amt mit jemandem besetzt werden, der politisch neutral und im tatsächlichen Sinne des Verfassungsschutzes agiert.“

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