Berlin, 4. Februar 2022. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus durch das RKI für verfassungswidrig erklärt. Die Entscheidung gilt dem Vernehmen nach vorerst nur für den Einzelfall und ist noch nicht rechtskräftig.
Dr. Alice Weidel, stellvertretende Bundessprecherin, kommentiert wie folgt:
„Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist zu begrüßen. Und kratzt massiv an der Reputation des Robert-Koch-Instituts. Herr Wieler, als Verantwortlicher des RKIs, bleibt eigentlich nur noch, sein Amt als Präsident zur Verfügung zu stellen. Das RKI hatte den Genesenenstatus in einer Nacht-und-Nebel-Aktion verändert. Die Bundesregierung hatte dem RKI kurz zuvor die Entscheidungskompetenz über die Ablaufzeit des Genesenen-Status übertragen.
Der Genesenen-Status ist von erheblicher praktischer Bedeutung für zahlreiche Menschen. Insbesondere für jene, die im Gesundheitswesen arbeiten. Die Begründung des RKIs, dass die ‚bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben‘ klingt mehr als fragwürdig und nicht mehr nachvollziehbar.
Eine Verlängerung des Status der Genesenen auf zwölf Monate wie in der Schweiz halte ich da für deutlich sinnvoller. Gekoppelt werden sollte eine solche Verlängerung mit kostenlosen Antikörpertests für alle Bürger.“