Berlin, 23. August 2023.

Die Bundesregierung hat sich auf das „Selbstbestimmungsgesetz“ geeinigt, das vermeintliche Diskriminierung bekämpfen und es nicht nur Erwachsenen, sondern auch Kindern ab dem 14. Lebensjahr ermöglichen soll, einmal jährlich ihr amtliches Geschlecht sowie den Vornamen zu wechseln. Dazu die AfD-Bundessprecherin Alice Weidel:

„Mahnende Stimmen beispielsweise dahingehend ignorierend, dass ein solches Gesetz krimineller Identitätsverschleierung Vorschub leiste, erhebt sich die Bundesregierung zum wiederholten Male nicht nur über wissenschaftliche Fakten, sondern stellt sich erneut gegen das Grundgesetz. ‚Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht‘, so lautet es in Artikel 6, den das Selbstbestimmungsgesetz ad absurdum führt. Denn widersprechen Eltern dem Wunsch ihres Kindes nach einem Geschlechtswechsel, können zukünftig Familiengerichte gegenteilig entscheiden und einen Wechsel des Geschlechtes anordnen.

Schlimmer noch ist die Tatsache, dass sich die Bundesregierung einen Präzedenzfall schafft, der es zukünftig an den unterschiedlichsten Stellen möglich machen wird, staatliche Institutionen zu Erziehungsberechtigten zu erklären, wenn es den ideologischen Zwecken der Ampel dient.

Die AfD prüft verfassungsrechtliche Schritte, um diesem Treiben Einhalt zu gebieten. Kinder sind unser höchstes Gut, die Erziehungsrechte von Eltern haben unantastbar zu bleiben!“

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