Berlin, 28. Juni 2021. Laut Medienberichten hat Annalena Baerbock bei ihrer ersten wichtigen Station ihrer Karriere als Vorstand des Landesverbandes der Brandenburger Grünen ihre „Aufsichtspflicht vernachlässigt“. Die Folge für den kleinen Landesverband: Ein erheblicher finanzieller Schaden.
Dazu Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin:
„Ein weiterer ‚Baerbock‘ wurden jetzt von den Medien aufgedeckt: Schon als Landesvorsitzende ihres kleinen Brandenburger Landesverbandes war sie offensichtlich überfordert und wurde laut WELT ‚ihren Pflichten nicht mit der erforderlichen Sorgfalt gerecht‘.
Baerbock weigerte sich, in einem Strafprozess gegen den Schatzmeister der Brandenburger Grünen Verantwortung zu übernehmen. Dieser hatte in die Kasse gegriffen. Dafür wurde er zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Baerbock wird laut WELT vom Gericht „eine Mitverantwortung bescheinigt“. Sie will aber keine Verantwortung für ihre ‚laxe Finanzkontrollen‘, so die WELT, übernehmen.
Wenn man im juristischen Sinne vielleicht nicht von grober Fahrlässigkeit sprechen kann, drängt sich doch die Frage auf: Warum hat Baerbock bei der kriminellen Aktion ihres Schatzmeisters weggeschaut? Bewusst oder unbewusst? Oder war es nur die Unfähigkeit, nicht einmal so einen kleinen Landesverband wie den in Brandenburg managen zu können?
Was zeigt uns das? Baerbock kann nicht mal einen kleinen Landesverband führen, maßt sich aber an, Deutschland regieren zu wollen.”