Berlin, 9. September 2020. Der Deutsche Presserat hat Beschwerden gegen eine polizistenverachtende taz-Kolumne als unbegründet zurückgewiesen. Der Text, in dem die Autorin Yaghoobifarah darüber phantasierte, Polizisten auf der Müllhalde zu entsorgen, sei von der Meinungsfreiheit gedeckt, teilte der Presserat am Dienstag mit.
Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin, erklärt zum Presserat-Freispruch für die taz-Kolumnistin Yaghoobifarah:
„Polizisten, die für unsere Sicherheit ihre Gesundheit und ihr Leben riskieren, dürfen in Deutschland von Journalisten als Müll diffamiert werden. Das ist die Realität – dazu zählt auch die mangelnde Rückendeckung für die Polizei durch den CSU-Innenminister, der erst groß eine Anzeige angekündigt hatte – und als Ankündigungsminister wie üblich dann wieder eingeknickt ist.
Es war natürlich zu erwarten, dass meine Strafanzeige gegen die taz-Kolumnistin Yaghoobifarah genauso im Sande verlaufen würde wie die fast 400 Beschwerden beim Deutschen Presserat. Wenn die AfD eine Gruppe von Menschen – z. B. Ausländer – als Müll diffamiert hätte, wäre ein Aufschrei durch die Republik gegangen mit entsprechenden juristischen Konsequenzen – zu Recht. Aber unsere Polizisten dürfen geschmäht und entmenschlicht werden.
Wenn eine grenzenlose Meinungsfreiheit unter dem Deckmäntelchen der Satire die Würde des Menschen verletzt, stellt das für die taz und den Deutschen Presserat kein Problem dar. Und das bedeutet: Für die Feinde unserer freiheitlichen Gesellschaft ist die Würde eines Polizisten antastbar.
Diese Null-Nummer von Justiz und Presse zeigt erneut: Die AfD ist die einzige politische Partei, die sich entschlossen für unsere Polizei einsetzt und Polizisten gegen Angriffe jeglicher Art verteidigt, auch gegen sogenannte Satire.“