Berlin, 4. Juni 2021. Nach dem Urteil gegen die Spiegel-Journalistin Melanie Amann, das ihr die von ihr erfundene „Mausgerutscht“-Entschuldigung zu verbreiten untersagt, ist am 27. Mai vom Landgericht Berlin ein weiteres Urteil gegen Frau Amann ergangen: Auch in diesem Fall wird ihr die Verbreitung unwahrer, von ihr frei erfundener Tatsachenbehauptung bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft untersagt.

Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin, erklärt:

„Der Spiegel und sein Märchenerzähler Relotius sind zurzeit wieder in aller Munde: Diese Geschichte wird jetzt von Bully Herbig verfilmt. Was bisher noch auf ein Drehbuch wartet, sind die Münchhausen-Geschichten von Melanie Amann, Leiterin Hauptstadtbüro und Mitglied der Spiegel-Chefredaktion.

Schilderungen von Frau Amann in Bezug auf meine Person in einem Buch über die AfD sind ‚unwahr‘. Das sieht das Gericht als ‚bewiesen‘ an. Frau Amann sei ihren ‚journalistischen Sorgfaltspflichten nicht in hinreichendem Maße nachgekommen‘.

Der Spiegel sollte die Lehre aus dem Relotius-Skandal endlich ziehen und besonders auf der Leitungsebene entrümpeln, damit dort wieder Platz für ein hinreichendes Maß an journalistischer Sorgfalt ist.“

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