Die stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende Beatrix von Storch MdB begrüßt, dass die FDP-Fraktion die Forderung der AfD-Fraktion nach einer Zweidrittelmehrheit als Voraussetzung der Annahme des EU-Coronahilfspakets im Bundestag aufgegriffen hat:
„Die AfD-Fraktion begrüßt es, dass die FDP unsere Forderung nach einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag aufgreift, denn eine Schuldenunion, wie Merkel und Macron sie wollen, verstößt gegen geltendes Recht (Art. 311 AEUV, Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Dieser Rechtsbruch ändert die vertraglichen Grundlagen der EU in einem zentralen Punkt. Einer Änderung der EU-Grundlagen muss der Bundestag gem. Art. 23 Abs. 1 S. 3 GG i.V.m. Art. 79 GG mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen. Diese Forderung hatten wir bereits in der letzten Sitzungswoche des Bundestages – beim Gespräch der Fraktionsvorsitzenden mit der EU-Kommission am 2. Juli – gestellt und aus aktuellem Anlass vor zwei Tagen per Twitter (https://publish.twitter.com/?query=https%3A%2F%2Ftwitter.com%2FBeatrix_vStorch%2Fstatus%2F1285454974252650497&widget=Tweet) nochmals betont.“
Der FDP-Bundestagsabgeordnete Otto Fricke, Mitglied des Haushaltsausschusses, hatte erklärt, dass es sich um „eine neue Art von Haushalt“ handele – und auch um „eine strukturelle Veränderung in Europa“.