Berlin, 19. Juni 2020. Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin, erklärt:

“Der Hauptantrag von Kalbitz wurde abgewiesen. Das Landgericht Berlin hat nicht über die Frage des Endes der Parteimitgliedschaft entschieden, sondern die Entscheidung darüber beim Bundesschiedsgericht der Partei belassen.

Lediglich auf den Hilfsantrag hin und bis das Schiedsgericht der Partei entscheiden hat, darf Kalbitz kurzfristig bestimmte Mitgliederrechte wahrnehmen.”

Drucken