Berlin, 19. Januar 2022. Präsident Macron hat im Europaparlament seine Vorhaben für Frankreichs EU-Ratsvorsitz vorgestellt. Macron schlug u. a. vor, das Recht auf Abtreibung als EU-Grundrecht zu definieren.
Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin, erklärt zur Rede des französischen Präsidenten vor dem EU-Parlament:
„Macron will nach der Schulden-Union jetzt auch die Abtreibungs-Union. Die Aufgabe des Schutzes ungeborenen Lebens verstößt gegen deutsches Strafrecht und ist unvereinbar mit unserem Grundgesetz. Macrons Vorstoß, das Recht auf Abtreibung in die EU-Grundrechtecharta aufzunehmen, bedeutet das Ende Europas als Wertegemeinschaft. Macrons Angriff gilt auch Deutschland und seiner Verfassung, dem in Sonntagsreden so gern gepriesenen Grundgesetz. Denn das Grundgesetz schützt die Würde und das Lebensrecht aller Menschen, auch der ungeborenen Kinder.
Abtreibung ist grundsätzlich als Unrecht anzusehen, wie das Bundesverfassungsgericht feststellt (BVerfGE 88, 203). Der Staat ist deshalb ‚verpflichtet, menschliches Leben, auch das ungeborene zu schützen‘ (Ebenda). Werdende Mütter sind zu unterstützen, damit sie sich für ihr Kind entscheiden. Macron will das Unrecht zum Recht umdefinieren, um ungeborenen Kindern jeden Schutz der nationalen Rechtsordnungen zu entziehen. Das ist skrupellos, auch gegenüber so vielen werdenden Mütter, die zur Abtreibung gedrängt werden. So verliert Europa seine Kinder, seine Zukunft und seine Seele.“