Berlin, 15. April 2021. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) für mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb für nichtig erklärt.
Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin, erklärt:
„Rot-Rot-Grün ist mit seinem verfassungswidrigen Mietendeckel komplett gescheitert. Ein gutes Signal für Berlin und für Deutschland, denn die Menschen brauchen mehr Wohnraum und keine sozialistische Zwangsbewirtschaftung des Mangels.
Das kennen wir noch aus der DDR: Wohnungsnot und verwahrloste, in vielen Städten nicht mehr bewohnbare Straßenzüge waren typisch für das SED-Regime. Auferstanden aus Ruinen und wieder zurück zu ihnen: Dafür stehen SED und ihre Erben, die Linkspartei – im Bündnis Rot-Rot-Grün. Der politische Wille zum Sozialismus ist weiter ungebremst.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem heute einen Riegel vorgeschoben, auch wenn es sich ‚nur‘ auf die Sperrwirkung des Bundesrechts für die Gesetzgebungsbefugnis der Länder in diesem Fall bezieht.“