Berlin, 23. Oktober 2020. Brandenburgs Paritätsgesetz mit Frauenquoten für die Kandidatenlisten der Parteien bei Landtagswahlen verstößt gegen die Verfassung. Das Verfassungsgericht in Brandenburg hatte das Gesetz auf Antrag der AfD überprüft.
Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin, erklärt:
„Parität bedeutet Geschlechterapartheid. Mit dem Urteil des brandenburgischen Verfassungsgerichts ist die Trennung im Wahlrecht zwischen Männern, Frauen und noch dazu “Diversen” jetzt endgültig tot. Und das ist auch gut so.
Nachdem ein linkes Paritätsgesetz zum zweiten Mal (nach Thüringen) für verfassungswidrig erklärt wurde, sollte Rot-Rot-Grün endlich die Botschaft verstanden haben:
Eine sozialistische Ergebnis-Gleichmacherei verstößt gegen unsere verfassungsmäßige Ordnung. Frauen und Männer sind in Deutschland gleichberechtigt. Die AfD als Rechtsstaatspartei hat mit diesem Urteil erneut einen großen Erfolg gegen rot-rot-grüne Verfassungsfeinde erzielt und gegen die Feinde der Gleichberechtigung.“