Berlin, 28. August 2020. Fatales Zeichen der Unterwerfung.
Eine muslimische Lehrerin hatte sich in Berlin auf eine Lehrerstelle beworben und wurde abgelehnt, weil sie auf ihr Kopftuch nicht verzichten wollte. Das Berliner Landesarbeitsgericht gab der Klägerin Recht. Dieses Urteil wurde nun vom Bundesarbeitsgericht bestätigt. Der Islamexperte Ahmad Mansour kritisierte das Urteil: „Wer das Kopftuch in seiner religiösen sowie kulturellen Bedeutung und dessen Ursprung versteht, kann das permanente Tragen des Kopftuchs und seiner Ausstrahlung auf Schüler nicht für pädagogisch sinnvoll erachten.“
Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin, erklärt zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts:
„Das Kopftuch als Zeichen des politischen Islam hat an unseren Schulen nichts zu suchen. Das Tragen des Kopftuches und das absolute Beharren der Trägerin verdeutlicht, dass das Kopftuch ein aggressives Symbol der Islamisierung darstellt. Das islamische Kopftuch, von einer Lehrerin getragen, stört so nachweislich und ausnahmslos den Schulfrieden. Das ist nicht akzeptabel.“