15. Bundesparteitag 2024

Herzlich Willkommen auf der Seite des 15. Bundesparteitages der AfD in Essen. Dieser wird als Delegiertenparteitag durchgeführt und hat insbesondere den Schwerpunkt der Wahl eines neuen Bundesvorstandes. Der Bundesparteitag findet statt am

29. bis 30. Juni 2024 in der
Grugahalle, Messeplatz 2, 45131 Essen

und beginnt am Samstag, dem 29. Juni 2024, um 10 Uhr.

Die Einladung ist gemäß § 11 Absätze 8 und 9 der Bundessatzung am 15. Mai 2024 an die zum Zeitpunkt der Einladung von den Landesverbänden gemeldeten Delegierten übermittelt worden. Die Ersatzdelegierten und die Landesvorstände sind gemäß § 11 Abs. 9 der Bundessatzung hierüber in Kenntnis gesetzt worden. Nach diesem Zeitpunkt gemeldete Delegierte bzw. Ersatzdelegierte erhalten nach erfolgter Meldung die Einladung bzw. werden über diese in Kenntnis gesetzt.

Untenstehend finden Sie die relevanten Unterlagen sowie Links zu Antrags- und Presseanmeldungsformularen.

Anträge zum Bundesparteitag
Die Frist zur Einreichung von Anträgen endete gemäß § 11 Absatz 10 der Bundessatzung drei Wochen vor dem Parteitag, also mit Ablauf des 07. Juni 2024. Die fristgerecht eingereichten Anträge werden satzungsgemäß mit einer Frist von zwei Wochen vor dem Bundesparteitag auf dieser Seite zugänglich gemacht.

Antragsberechtigt gemäß § 11 Absatz 10 Bundessatzung sind:
(a) fünf ordentliche Delegierte,
(b) Kreisvorstände und Kreismitgliederversammlungen sowie Vorstände und Versammlungen höherer Gliederungen,
(c) der Konvent,
(d) der Bundesvorstand,
(e) die Bundesprogrammkommission,
(f) Bundesfachausschüsse sowie
(g) fünfzig Mitglieder.

Ferner antragsberechtigt sind gemäß § 12 Absatz 9 Bundessatzung der Satzungsausschuss und gemäß § 17a Absatz 5 Bundessatzung Organe des Bundesverbandes der JA. Wir bitten um Verständnis, dass per E-Mail, per Fax oder postalisch an die Bundesgeschäftsstelle gerichtete Anträge nicht bearbeitet werden können.

Kandidaturen für den Bundesvorstand und das Bundesschiedsgericht
Gemäß § 3 Abs. 2 der Wahlordnung der Alternative für Deutschland haben Bewerber um ein Vorstandsamt vor der Wahl gegenüber der Versammlung zu erklären, in welchen politischen Parteien sie bereits Mitglied waren und ob ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis Eintragungen enthielte. Die Wahl der Bundesschiedsrichter bzw. Ersatzschiedsrichter wird gemäß § 11 Absatz 15 der Bundessatzung in Verbindung mit den §§ 2 und 4 der Schiedsgerichtsordnung der Alternative für Deutschland stattfinden.

Bitte beachten Sie § 11 Absatz 14 Satz 2 und Absatz 15 Satz 2 der Bundessatzung: Vorschlagsberechtigt sind fünf stimmberechtigte Versammlungsteilnehmer, d. h. um kandidieren zu können, muss der Vorschlag der Kandidatur durch fünf stimmberechtigte Versammlungsteilnehmer erfolgen. Der Bundesparteitag legt das konkrete Prozedere fest.

Gästeregelung
Nach aktuellem Stand stehen 400 Gästeplätze für Parteimitglieder zur Verfügung. Die Plätze werden gemäß Mitgliederschlüssel auf die Landesverbände verteilt. Diese haben namentlich die Gäste an den Bundesverband zu melden. Der Bundesverband vergibt keine eigenen Gästeplätze.

Presseakkreditierung
Die Frist für Presseakkreditierungen endete am 07. Juni 2024 um 12:00 Uhr. Medienvertreter, die sich angemeldet haben, erhalten bis voraussichtlich zum 14. Juni 2024 die Rückmeldung, ob sie akkreditiert werden konnten. Aufgrund bereits zahlreicher vorliegender Anfragen kann es sein, dass nicht allen Akkreditierungswünschen entsprochen werden kann.

Unter dem nachstehenden Link finden Sie den Originalrechenschaftsbericht 2022 der Alternative für Deutschland.

Rechenschaftsbericht 2022

BUNDESGESCHÄFTSSTELLE

Eichhorster Weg 80
13435 Berlin

E-Mail  essen2024@afd.de

Zentrale  030 – 220 23 000

Presse  030 – 220 23 710

Telefax   030 – 220 23 009

  • Veranstaltungsort
    Grugahalle
    Messeplatz 2
    45131 Essen

  • Beginn:
    Samstag, 29. Juni 2024, 10:00 Uhr

  • Einlass:
    Samstag, 29. Juni 2024, ab 08:30 Uhr