Kalkar, 28. November 2020. Der Bundesvorstand hat in seiner außerordentlichen Präsenzsitzung am 27.11.2020 vor dem 11. Bundesparteitag der Alternative für Deutschland in Kalkar einstimmig folgenden Grundsatzbeschluss zum Thema „AfD und freiheitlich-demokratische Grundordnung“ gefasst:
1. Die AfD bejaht die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes. Sie tritt aktiv für die Wahrung der Demokratie, des Rechtsstaats und für die Achtung und den Schutz der Menschenwürde ein.
2. Wenn ein Mitglied sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richtet, ist das ein sehr schwerwiegender Verstoß gegen die Grundsätze der Partei.
3. Wenn ein Mitglied Äußerungen tätigt, die inhaltlich mit einem der Grundsätze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar sind, oder wenn ein Mitglied Äußerungen macht oder andere Verhaltensweisen vornimmt, die rechtmäßig als Anhaltspunkte für gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen der AfD gewertet werden können, ist das ein erheblicher Verstoß gegen die Grundsätze der Partei.
4. In der Praxis hat sich allerdings gezeigt, dass die Verfassungsschutzbehörden häufig Äußerungen oder andere Verhaltensweisen als Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD oder einer Gliederung der Partei bewerten, obwohl sie nach Auffassung der AfD nicht so bewertet werden dürfen und die Bewertung der Verfassungsschutzbehörden nach Auffassung der AfD also rechtswidrig ist. Im Falle rechtswidriger Bewertungen der Äußerungen oder anderen Verhaltensweisen eines Mitglieds liegt kein Verstoß des Mitglieds gegen Grundsätze der Partei im Sinne von Nr. 2 oder Nr. 3 vor. Die AfD geht in geeigneter Weise gegen rechtswidrige Bewertungen der Verfassungsschutzbehörden gerichtlich vor.
5. Bei rechtlichen Streitigkeiten über Bewertungen der Verfassungsschutzbehörden geht es der AfD darum, die Offenheit des politischen Willensbildungsprozesses und die Meinungsfreiheit gegen rechtswidrige Einengungen seitens des Verfassungsschutzes und gegen die politische Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes zu verteidigen. Es geht ihr in keinem Fall darum, politische Positionen zu verteidigen, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar sind.
6. Da die AfD die freiheitliche demokratische Grundordnung uneingeschränkt bejaht und sie gegen ihre Verletzung verteidigt, beruhen die Rechtsstreitigkeiten, welche die AfD gegen Verfassungsschutzbehörden führt, auf einem unterschiedlichen Verständnis davon, welche Anforderungen sich aus der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Hinblick auf Äußerungen und andere Verhaltensweisen ergeben, mitunter auch aus einer unterschiedlichen Interpretation einzelner verfassungsrechtlicher Anforderungen. Im Streit um die richtige Interpretation kann am Ende eines gerichtlichen Verfahrens nur eine Seite Recht bekommen. Die AfD erklärt hiermit, dass sie nach Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Rechtsschutzmöglichkeiten das Ergebnis der letztinstanzlichen Entscheidung, gegebenenfalls der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, akzeptieren wird. Das heißt konkret insbesondere: Falls sich herausstellen sollte, dass bestimmte Äußerungen, die nach Auffassung der AfD verfassungskonform sind, nach der letztinstanzlichen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung und gegebenenfalls nach Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht vom Verfassungsschutz zutreffend als Anhaltspunkte für gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen gewertet worden sind, wird die AfD solche Äußerungen künftig unterlassen und mit den Mitteln des Parteiordnungsrechts dies auch gegenüber ihren Mitgliedern durchsetzen.