Berlin, 11. April 2022. Der AfD-Bundesverband hat vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main in der „Strohleute-Klage“ gegen das sogenannte Recherche-Netzwerk CORRECTIV gewonnen. Laut dem Urteil (AZ: 16 U 282/20) vom 7. April 2022 darf CORRECTIV unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro weder behaupten, die AfD hätte „auch schon Strohleute zur Verschleierung von Spenden eingesetzt“ noch dass die die Partei „Strohleute angegeben“ hätte.
Carsten Hütter, Bundesschatzmeister, begrüßt das Urteil und kommentiert wie folgt:
„Das teilweise auch von staatlichen Geldgebern finanzierte sogenannte Recherche-Netzwerk CORRECTIV fällt nicht zum ersten Mal durch eine falsche Tatsachenbehauptung auf. In unserem vor dem Frankfurter Oberlandesgericht behandelten Fall hat CORRECTIV wahrheitswidrig behauptet, die AfD habe Strohleute zur Verschleierung von Spenden eingesetzt.
Dieser Unterstellung hat das Gericht nun ein Ende bereitet und damit dem Rechtsstaat zur Durchsetzung verholfen. Gleichzeitig bedeutet das Urteil eine Niederlage für ein Recherche-Netzwerk, das sich selbst zwar eine ‚Wächter- und Aufklärungsfunktion‘ anmaßt, dabei aber nicht immer mit offenen Karten spielt.
Als Bundesschatzmeister der Alternative für Deutschland setze ich mich uneingeschränkt dafür ein, dass sich unsere Partei jederzeit parteienfinanzierungsrechtlich korrekt und transparent verhält.“