Berlin, 2. Juni 2023.
Der Bundesschatzmeister der AfD, Carsten Hütter, kommentiert die heute von der Verwaltung des Deutschen Bundestages an die Parteien versendete Anhörung zu der beabsichtigten Teilrücknahme der Bescheide über die Festsetzung staatlicher Mittel für die Anspruchsjahre 2018 bis 2021 – in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Parteienfinanzierung vom 24.01.2023 – wie folgt:
„Die Alternative für Deutschland hat in den vergangenen Jahren sparsam gewirtschaftet und ist den Hinweisen der Präsidentin des Deutschen Bundestages, dass ein Teil der im Rahmen der Parteienfinanzierung überwiesenen Mittel nur unter Vorbehalt ausgezahlt worden sei, entsprechend gefolgt und hat diese deshalb zurückgelegt. Insofern entstehen durch die Rückzahlungserfordernis – offenbar im Gegensatz zu anderen im Bundestag vertretenen Parteien – keine Probleme für die Finanzlage und Kampagnenfähigkeit unserer Partei.
Wir freuen uns, dass wir mit diesem Anhörungsverfahren der Bundestagsverwaltung jetzt endlich Klarheit für unsere Finanzplanung der nächsten Jahre erhalten haben. Im zehnten Jahr des Bestehens der AfD zeigen nicht allein die in den Umfragen der letzten Monate stark steigenden Umfragewerte, dass unsere konsequent an den Interessen unserer Bürger sowie unseres Landes orientierte Sachpolitik auf immer mehr Resonanz stößt. Auch die stetig steigenden Mitgliederzahlen unserer Partei – momentan schon wieder deutlich mehr als 32.000 Mitglieder und Förderer – kennen seit Monaten nur eine Richtung: nach oben.“
Anlage: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 2023
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-009.html