Berlin, 16. Februar 2022. Die Klage gegen einen Bescheid des Präsidenten des Bundestages, mit dem die Bundestagsverwaltung eine Strafzahlung von ca. 108.000 Euro wegen der angeblichen Verletzung eines Spendenannahmeverbots verlangte, wurde heute vom Berliner Verwaltungsgericht abgewiesen.

Carsten Hütter, Bundesschatzmeister und Mitglied im Bundesvorstand, kommentiert die Entscheidung des Gerichts wie folgt:

„Wir als Alternative für Deutschland bleiben bei unserer Klarstellung, dass der Kongress ‚Europäische Visionen – Visionen für Europa‘ am 13. Februar 2016 in Düsseldorf keine von der Alternative für Deutschland organisierte Parteienveranstaltung war und somit auch keine illegale Parteispende darstellt. Wir prüfen, ob wir gegen das Urteil vorgehen werden.“

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