Berlin, 28. Oktober 2020. Carsten Hütter, Mitglied des Bundesvorstandes, kommentiert den Vorschlag von Karl Lauterbach, „die Unverletzbarkeit der Wohnung darf kein Argument mehr für ausbleibende Kontrollen sein“, wie folgt:
„Wenn Herr Prof. Lauterbach tatsächlich meint, dass private Feiern in Wohnungen und Häusern die öffentliche Gesundheit und damit die Sicherheit aller gefährden, sodass dort Behörden einschreiten könnten, dann liegt er völlig daneben. Denn laut Artikel 13. des deutschen Grundgesetzes ist die Wohnung unverletzlich. Durchsuchungen dürfen nur durch einen Richter oder bei Gefahr im Verzug durchgeführt werden.
Will Herr Lauterbach durch seinen Vorschlag die freiheitliche demokratische Grundordnung außer Kraft setzen? Auf welcher rechtlichen Grundlage sollen das welche Behörden nach welchen Kriterien umsetzen? Das Bundesamt für Verfassungsschutz sollte sich den Herrn mal näher ansehen und ihn überprüfen, ob er noch auf dem Boden des deutschen Grundgesetzes steht. Gegebenenfalls sollte Herr Lauterbach sein Mandat als Abgeordneter des deutschen Bundestages zurückgeben.“