Berlin, 31. August 2023.
Mit dem „Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)“ und dem „Digital-Gesetz (DigiG)“ möchte nun die Bundesregierung weitere schon lange angekündigte digitale Anwendungen im Gesundheitswesen starten. Die elektronische Patientenakte (ePA) und das elektronische Rezept stehen dabei im Mittelpunkt.
Dazu erklärt Dr. Christina Baum, Mitglied im Bundesvorstand der Alternative für Deutschland:
„Bisher konnten Patienten nicht vom Mehrwert einer elektronischen Patientenakte überzeugt werden. Nur etwa ein Prozent von 74 Millionen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung nutzen eine ePa. Das größte Risiko stellt für viele Bürger dabei die Sicherheit der eigenen Daten dar. Die geplante Vorgehensweise, dem Einrichten dieser elektronischen Akte widersprechen zu müssen (Opt-Out-Verfahren), muss deshalb unbedingt verhindert werden. Umgekehrt muss es sein. Der Patient sollte eine Einverständniserklärung abgeben, wenn die elektronischen Speicherung seiner Gesundheitsdaten von ihm gewünscht wird. Dass der ‚Datenspender‘ nach Zustimmung keine Kontrolle über seine sensiblen Daten mehr hat, erklärt sich allein daraus, dass die eAkte auch zu Forschungszwecken nutzbar gemacht werden soll. Missbrauch ist Tor und Tür geöffnet. Die AfD befürwortet die Speicherung eines Notfalldatensatzes einschließlich eines Medikamentenplans und einer Patientenverfügung, direkt auf der Krankenversicherungskarte. Die Erwartungen an ein digitalisiertes Gesundheitswesen sind viel zu hoch, im Gegensatz zu seinem erwartbaren Nutzen in der Praxis.“