Berlin, 7. November 2019. In ihrer Pressekonferenz hat die AfD heute über ihre Aktivitäten zum Thema ‚Verfassungsschutz gegen die AfD‘ informiert. Neben Bundessprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen MdEP und dem Leiter der AfD-Arbeitsgruppe Verfassungsschutz Dr. Roland Hartwig MdB nahm der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dietrich Murswiek teil, der von der AfD beauftragt worden war, das im Internet Anfang 2019 publik gemachte „Gutachten“ des Verfassungsschutzes über die AfD juristisch zu überprüfen.
Bundessprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen stellte fest, dass es nicht nachvollziehbar sei, auf welcher rechtlichen Grundlage der Bundesverfassungsschutz die Verfassungskonformität der AfD in Frage stelle. Ein Grundanliegen der AfD sei, die Demokratie in Deutschland zu stärken, weshalb sich die Partei wie keine andere für mehr Volksentscheide und die Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit einsetze. Bereits bei der Aufnahme von neuen Mitgliedern werde die Grundgesetzkonformität der AfD deutlich, indem z. B. kategorisch keine ehemaligen Mitglieder der NPD in die AfD aufgenommen werden, was andererseits in der CDU oder CSU durchaus möglich sei.
Aus diesen Gründen nehme die Partei die Aktivitäten des Verfassungsschutzes in Bezug auf die AfD sehr ernst. Mit der Einsetzung der parteiinternen Arbeitsgruppe Verfassungsschutz und der Beauftragung der Prüfung des „BfV-Gutachtens“ durch den renommierten Staatsrechtler Prof. Dr. Dietrich Murswiek zeige die AfD, wie entschlossen die Partei angetreten sei, jegliche Zweifel an ihrer Verfassungskonformität auszuräumen.
Grundsätzlich müsse festgestellt werden, dass von Mitgliedern aller politischen Parteien, wie z. B. GRÜNE, SPD, LINKE sowie CDU und CSU, immer wieder Aussagen getätigt werden, die in punkto ihrer Verfassungskonformität als diskussionswürdig erachtet werden könnten.
Vor diesem Hintergrund sei es bemerkenswert, dass lediglich Aussagen von Mitgliedern der AfD vom Verfassungsschutz thematisiert und in die Öffentlichkeit getragen werden, ohne dass ein gleiches Vorgehen in Zusammenhang mit den anderen Parteien festzustellen sei.
Die AfD erwarte von Seiten des Verfassungsschutzes wie auch der Medien in derselben Art und Weise behandelt zu werden, wie dies gegenüber den anderen Parteien geschehe: „Es sollte mit derselben Messlatte gemessen werden“, so Meuthen.
Prof. Dr. Dietrich Murswiek stellte die Ergebnisse seiner Prüfung des BfV-Gutachtens vor. Über 80 Prozent der Bewertungen des BfV halte er für rechtlich falsch. Auch gebe es eine erhebliche Anzahl von Zitaten, die mehrdeutig seien und einer Klarstellung bedürften. Von den im BfV-Gutachten erwähnten 470 Meinungen und Äußerungen seien nach seiner Einschätzung lediglich sechs als verfassungsrechtlich bedenkenswert zu werten.
Grundsätzlich komme es bei allen Parteien immer wieder zu Äußerungen, die mit einem Element der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar seien. Derartige Äußerungen könnten allerdings nicht ohne weiteres als Ausdruck von Extremismus bewertet werden, weil nicht zwangsläufig davon auszugehen sei, dass die Person diesen Grundsatz abschaffen wolle. Aber allein darauf komme es an, wenn es darum gehe, ob eine Partei als extremistisch bewertet oder vom Verfassungsschutz beobachtet werden dürfe.
Murswiek sieht das BfV-Gutachten zum großen Teil als das Ergebnis einer Fehlbewertung vieler einzelner Zitate, was auf einer Zugrundelegung flascher Maßstäbe zurückzuführen sei. Ein methodischer Fehler des BfV-Gutachtens bestehe darin, den Unterschied zwischen tatsächlichen Anhaltspunkten für eine verfassungsfeindliche Zielsetzung und inhaltlich mit einem Verfassungsgrundsatz unvereinbaren Äußerungen zu verwischen. Zudem würde das BfV eine pauschale Kritik an anderen Parteien für verfassungswidrig erachten. Damit verwechsele das BfV den Schutz der etablierten Kräfte mit dem Schutz der Verfassung.
Eine weitere typische Fehlerquelle im Gutachte bestehe darin, dass das BfV immer wieder einzelnen Meinungsäußerungen einen Inhalt zuschreibe, den sie nach Wortlaut und Kontext überhaupt nicht habe. Und wenn Äußerungen mehrdeutig seien, gehe das BfV regelmäßig davon aus, dass sie in einem extremistischen Sinne gemeint sein müssten. Diese einseitige Interpretation sei mit Grundsätzen der Meinungsfreiheit und des Rechtsstaats nicht vereinbar.
Somit müsse man bei der Gesamtbetrachtung des Gutachtens den Eindruck gewinnen, dass das BfV nicht als objektive Behörde eine unvoreingenommene Prüfung vorgenommen habe, sondern dass es ihm darum gehe, die AfD politisch zu diskreditieren.
Ein solches Vorgehen stehe jedoch der einzigen Aufgabe des Verfassungsschutzes entgegen, die fundamentalen Verfassungsgrundsätze zu schützen. Wenn das BfV selbst eine politische Agenda verfolge und die Regierung vor der Opposition schützen wolle, werde es selbst zum Problem für die Demokratie.
Dr. Roland Hartwig, Leiter der AfD-Arbeitsgruppe Verfassungsschutz, informierte über die Tätigkeit der vergangenen zwölf Monate. Die Arbeitsgruppe mit ihren weiteren Mitgliedern Prof. Dr. Jörg Meuthen MdEP und Joachim Kuhs MdEP (beide AfD-Bundesvorstand), Roman Reusch MdB (ex-Oberstaatsanwalt) und Martin Hess MdB (Dozent an der Polizeifachschule Baden-Württemberg) habe drei Schwerpunkte:
Erstens, das gerichtliche Vorgehen gegen die parteischädigende Weise, wie das BfV die AfD an den öffentlichen Pranger gestellt hat. Die AfD war beim Verwaltungsgericht Köln gegen diesen massiven Eingriff in unsere grundgesetzlich geschützten Rechte mit juristischen Mitteln vorgegangen und erzielte eine sofortige einstweilige Anordnung, die es dem BfV untersagt, weiter von einem Verdachts- oder Prüffall zu sprechen. Nachdem Verfassungsschutzpräsident Haldenwang (CDU) angeordnet hatte, unsere Jugendorganisation Junge Alternative und die Sammelbewegung “Der Flügel” als Verdachstsfälle vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen, werden wir auch dagegen mit geeigneten Mitteln vorgehen. Sofern notwendig, werden wir gegebenenfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen.
Zweitens haben wir mit der parteiinternen Aufklärung darüber begonnen, wie sich künftig Aussagen von AfD-Politikern vermeiden lassen, die ungeschickt formuliert sind oder gegebenenfalls als zweideutig aufzufassen sind.
Drittens befassen wir uns intensiv mit den wenigen Fällen, in denen tatsächlich eine problematische Äußerung oder Verhaltensweise vorzuliegen scheint. Hierzu wurden Landesbeauftragte für Verfassungsschutz in den jeweiligen Landesvorständen ernannt, auf die sich der Bundesvorstand und die Partei bundesweit stützen können. Zur Durchsetzung von korrigierenden Maßnahmen stehen Ermahnungen, der Ausschluss von Parteiämtern und die Untersagung von öffentlichen Mandatsämtern zur Verfügung bis hin zu einem Parteiausschlussverfahren. Letzteres ist allerdings nur mit – im Parteienrecht verankerten – großen Einschränkungen möglich.
Bleibt abschließend der Hinweis, dass die AfD als bisher einzige Partei in Deutschland über eine explizite Unvereinbarkeitsliste verfügt, auf der einige hundert Organisationen, Vereine und Vereinigungen aufgelistet sind, deren (ex-) Mitglieder aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken nicht in die Alternative für Deutschland aufgenommen werden dürfen.