Berlin, 10. Februar 2017. AfD-Bundesvorstandsmitglied Georg Pazderski, hat das Urteil des Berliner Landesarbeitsgerichtes im sogenannten „Kopftuchstreit“ kritisiert:

„Zunächst einmal stellt sich die Frage, auf welcher rechtlichen Grundlage das Gericht sein Urteil gefällt hat. Die seinerzeitige Ablehnung der Bewerberin wegen ihrer Weigerung, im Dienst das Kopftuch abzulegen, erfolgte auf Basis des Berliner Neutralitätsgesetzes. Dieses Gesetz gilt noch immer und zumindest bislang ist auch nicht mitgeteilt worden, dass das Gericht Zweifel an seiner Verfassungsmäßigkeit gehegt hätte. Nach der geltenden Rechtslage hätten die Richter daher zu Gunsten des Landes Berlin urteilen müssen.

Viel schwerer wiegt jedoch die politische Aussage, die mit diesem Urteil gemacht wird: Das Kopftuch mag ein religiöses Symbol sein, auch wenn namhafte Islamwissenschaftler ihm diese Bedeutung absprechen. In jedem Fall ist es aber auch ein politisches Symbol, mit dem die Trägerin sich bewusst von der deutschen Gesellschaft abgrenzt. Politische Symbole haben jedoch im Staatsdienst nichts zu suchen und in Schulen schon gar nicht.

Das Urteil des Landesarbeitsgerichtes ist daher ein fatales Signal zur Ermutigung islamischer Hardliner und Integrationsverweigerer. Das Land Berlin darf die Angelegenheit daher auf keinen Fall auf sich beruhen lassen, sondern muss die Revision vor dem Bundesarbeitsgericht anstreben.“

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