Berlin, 15. Februar 2018. Zum Ergebnis des Sicherheitsreports 2018 des Allensbach Instituts, wonach die Bundeswehr in der deutschen Bevölkerung immer weniger Rückhalt genießt, erklärt der stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende Georg Pazderski:
„Die Ergebnisse des Sicherheitsreports 2018 sind alarmierend. Eine noch vor Jahren hochgeachtete Bundeswehr hat innerhalb von wenigen Jahren einen massiven Vertrauensverlust in der Bevölkerung erlitten.
Noch im Jahre 2010 standen 90 Prozent der Bevölkerung hinter der Bundeswehr. Heute sind es gerade noch 45 Prozent.
Zu verantworten haben dies die Verteidigungsminister der Merkel-Koalitionen, allen voran aber Ursula von der Leyen. Sie hat sich nicht nur als völlig unfähig erwiesen, die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr sicherzustellen. Sie hat auch aktiv dem Ansehen der Truppe geschadet.
Ohne Not hat sie ständig neue Nebenkriegsschauplätze eröffnet. Bundeswehr-Kitas, Kühlschränke, Flachbildschirme, Schwangerschaftsbekleidung und eine ‚bunte Truppe‘ waren ihr wichtiger als funktionierendes Gerät und die Qualifizierung von Personal. Durch eine unsägliche Traditionsdebatte und überstürztes inkompetentes Handeln hat sie die Truppe zusätzlich verunsichert und in Verruf gebracht und die Soldaten pauschal unter den Verdacht des Rechtsextremismus gestellt.
Am Beispiel von der Leyen zeigt sich, wie man mit der falschen Personalauswahl die Streitkräfte zugrunde richten kann. Sie muss sich den Vorwurf gefallen lassen, dass sie die Totengräberin der Bundeswehr ist.
Um die Bundeswehr wieder einsatzbereit zu machen, muss ein Austausch der politischen, aber auch von Teilen der militärischen Führungsspitze stattfinden. Die Wehrpflicht muss wiedereingesetzt werden, um die Verankerung in der Gesellschaft, die Gewinnung von geeignetem Nachwuchs und die Verteidigungsfähigkeit sicherzustellen. Gleichzeitig ist der Wehretat deutlich zu erhöhen und die Zahl der Auslandseinsätze auf ein Minimum zu reduzieren. Nur so kann die Bundeswehr personell und materiell wieder einsatzbereit gemacht werden, damit sie ihrem grundgesetzlichen Kernauftrag, der Landesverteidigung, wieder nachkommen kann.“